Dallas Buyers Club LLC Abmahnung Fareds

Dallas Buyers Club (Film): Abmahnung der Dallas Buyers Club LLC durch Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 2014

Das neue Jahr 2014 ist gerade einmal wenige Monate alt und schon erreichen uns die gleich mehrere Abmahnungen aus dem Hause der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Der Mai 2014 beginnt gleich mit einem Paukenschlag: Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH präsentiert eine neue Abmahnfirma und damit einen neuen Rechteinhaber. In der hier besprochenen Abmahnung geht es um die Dallas Buyers Club LLC. Die Firma Dallas Buyers Club LLC, ladungsfähige Anschrift in den USA, ist nach unseren Erkenntnissen erst im Jahr 2014 neu auf den Abmahnmarkt getreten. Vor 2014 waren nach unserem Kenntnisstand noch keine Dallas Buyers Club LLC ausgesprochen worden. Wir wollen Ihnen daher die Abmahnung einmal vorstellen.

Fareds Abmahnung 2014 Dallas Buyers Club LLC: um was geht es?

Ihnen wird eine Urheberrechtsverletzung zum Nachteil der Dallas Buyers Club vorgeworfen. Genauer gesagt sollen sie dafür verantwortlich sein, dass eine urheberrechtlich geschützte Filmaufnahme der Dallas Buyers Club LLC illegal in einer Tauschbörse verbreitet worden sein soll. Konkret geht es dabei um den Film
Dallas Buyers Club

Der Titel Dallas Buyers Club soll in der uns vorliegenden Abmahnung illegal über eine Tauschbörse heruntergeladen worden sein. Dies lässt bei uns immer die Alarmglocken schrillen, Stichwort: Folgeabmahnungen. Doch dazu später.

Wichtiger Hinweis:

Die Abmahnung liest sich so, als ob Sie als Anschlussinhaber quasi für jegliche Urheberrechtsverletzung haften sollen, die über Ihren Anschluss erfolgt ist. Auch durch Dritte! Dem ist nicht so! Die einseitige Darstellung der Rechtslage in den allermeisten Abmahnungen belegt wieder einmal, dass jeder, der eine solche Abmahnung erhalten hat, zur Überprüfung der in der Abmahnung erhobenen Vorwürfe einen eigenen Anwalt beauftragen sollte. Der kann einem dann auch sicherlich sagen, dass der BGH erst kürzlich wieder einmal entschieden hat, dass es durchaus Konstellationen gibt, in denen man als Anschlussinhaber nicht für Urheberrechtsverletzungen über den eigenen Anschluss haftet. Davon liest man freilich in dem Anschreiben der Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der Dallas Buyers Club LLC nichts.

Fareds Abmahnung 2014 Dallas Buyers Club LLC: was wird gefordert?

Hier wird - anders als bei sonstigen Fareds Abmahnungen bezüglich Musik oder Pornofilmen - ein abweichender Betrag gefordert: Bei derartigen Abmahnungen wird ein Betrag in Höhe von
€ 1.200,00

gefordert. Hiermit sollen sämtlich erhobenen Ansprüche der Dallas Buyers Club LLC an der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Titel Dallas Buyers Club abgegolten sein.

Fareds Abmahnung 2014 Dallas Buyers Club LLC: was tun?

Wie oben bereits angeklungen ist bei derartigen Filmen die Gefahr weiterer Abmahnungen erheblich. Gerade die Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist uns in der Vergangenheit immer wieder durch etliche Folgeabmahnungen aufgefallen. Wird einmal ein (angeblicher) Verstoß ermittelt, dreht sich das Abmahnkarussell und die Abmahnwelle kommt ins Rollen. Im Jahr 2014 hat die Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mehr Auftraggeber denn je, das neue Mandat mit der Firma Dallas Buyers Club LLC belegt dies eindrucksvoll. Sie sollten daher Folgeabmahnungen wegen weiterer Filme neben den Filmen Dallas Buyers Club dringend verhindern, damit das Jahr 2014 nicht für Sie zum finanziellen Fiasko wird.
Wir erstellen für Sie eine passende Unterlassungserklärung und wehren unberechtigte oder zu weit gehende Forderungen ab. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung bei der Abwehr derartiger Forderungen.


Eingestellt am 02.05.2014 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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