Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte Butzbach Abmahnung 2013: Bushido und Culcha Candela

Aufspaltung der Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe: Abmahnungen nunmehr von Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte

Wieder einmal kommt Bewegung in den Markt mit urheberrechtlichen Abmahnungen. Seit einigen Jahren bereits hatte die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe aus Linden urheberrechtliche Abmahnungen ausgesprochen. Auch hier war es vor einiger Zeit bereits zu einer Umfirmierung gekommen: Zuvor hatte diese Kanzlei den Namen Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe. In der Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe beschäftigt war auch Rechtsanwalt Lenz.
Im März 2013 wurde nunmehr bekannt, dass die Kanzlei sich aufgespalten hat. Zahlreiche Betroffene, die bereits eine Abmahnung erhalten hatten, erhalten nunmehr Post von der Kanzlei Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte aus Butzbach, dass von dort die Angelegenheit weiter bearbeitet wird.

Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte Butzbach Abmahnung 2013: um was geht es?

Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe hatte zahlreiche Künstler sowie Unternehmen aus der Unterhaltungsindustrie vertreten. Unter anderem waren dabei die Band Culcha Candela sowie Bushido (Anis Mohamed Youssef Ferchichi). Diese Rechteinhaber lassen sich offenbar zukünftig von der Kanzlei Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte aus Butzbach vertreten. Inhaltlich dürfte damit keine Änderung zu den zuvor ausgesprochenen Abmahnungen verbunden sein.

Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte Butzbach Abmahnung 2013: was wird gefordert?

Bislang ist lediglich etwas über sog. "Altfälle" bekannt, das heißt Fälle, in denen auf eine Abmahnung keine Zahlung erfolgt war und die damit noch in den Archiven schlummern. Diese Fälle werden nunmehr von der Kanzlei Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte weiter bearbeitet.
Sofern im Auftrag von Culcha Candela und / oder Bushido Abmahnungen wegen eines einzelnen Musiktitels erfolgt waren, was den größten Anteil der bisherigen Abmahnungen ausgemacht hatte, wurde ein Betrag in Höhe von
€ 400,00

gefordert. Bei einem ganzen Album war der Betrag entsprechend höher. Zusätzlich zu den finanziellen Forderungen wurde natürlich - wie bei so gut wie jeder urheberrechtlichen Abmahnung - die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert.
Aktuelle Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte Abmahnungen sind unserer Kanzlei bislang nicht bekannt. Sofern solche Abmahnungen ausgesprochen werden, werden wir die Forderungshöhe noch an dieser Stelle bekannt geben.

Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte Butzbach Abmahnung 2013: was tun?

Jede Abmahnung sollte zunächst auf ihre Berechtigung geprüft werden. Sprachen die Gerichte früher mehr oder weniger jede Forderung halbwegs blindlings den abmahnenden Rechteinhabern zu, sollte sich dies nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH nunmehr ändern. Umso mehr lohnt es sich daher, bei einer solchen Abmahnung genauer hinzusehen.
Grundsätzlich gilt jedoch nach wie vor: Bei der richtigen Strategie kann auch im Falle einer berechtigten Abmahnung der geforderte Betrag in den meisten Fällen deutlich reduziert werden. Außerdem sollte man gerade bei Chartcontainer-Abmahnungen - in den meisten der nunmehr von der Butzbacher Kanzlei Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte übernommenen Abmahnungen handelte es sich um solche! - im eigenen Interesse verhindern, weitere Abmahnungen wegen anderer Titel zu erhalten. Das geht natürlich nicht mit der beigefügten Unterlassungserklärung.
Unsere Kanzlei hat bereits Erfahrung mit mehreren Tausend derartiger Abmahnungen. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte erhalten haben, beispielsweise für die Künstler von Culcha Candela bzw. Bushido



Eingestellt am 08.03.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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