BOLU Filmproduktion und -verleih GmbH Bailout Schulenberg & Schenk Abmahnung

Schulenberg & Schenk Abmahnung 2013 BOLU Filmproduktion und -verleih GmbH: Bailout

Die Firma BOLU Filmproduktion und -verleih GmbH, Dorfstr. 72, 97493 Bergrheinfeld, hat die Verwertungsrechte an zahlreichen Filmen. Da Filme der BOLU Filmproduktion und -verleih GmbH auch im Internet über Tauschbörsen verbreitet werden, ist auch die BOLU Filmproduktion und -verleih GmbH dazu übergegangen, Abmahnungen an Internetnutzer bzw. Tauschbörsennutzer zu verschicken. Bislang ließ BOLU Filmproduktion und -verleih GmbH nach unserem Kenntnisstand keine Abmahnungen aussprechen, seit Mitte 2013 erfolgen die Abmahnungen für die BOLU Filmproduktion und -verleih GmbH durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk.

Abmahnung BOLU Filmproduktion und -verleih GmbH Schulenberg & Schenk: um was geht es?

In aktuellen Abmahnungen der Firma BOLU Filmproduktion und -verleih GmbH durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk geht es um den Film:
Bailout

Ob neben Bailout demnächst auch andere Abmahnungen durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk erfolgen, bleibt abzuwarten. Wir werden an dieser Stelle darüber berichten.

Abmahnung BOLU Filmproduktion und -verleih GmbH Armageddon Schulenberg & Schenk Bailout: was wird gefordert?

Die Kanzlei Schulenberg & Schenk wirft Ihnen in der Abmahnung vor, den Film Bailout (oder einen anderen Film der Firma BOLU Filmproduktion und -verleih GmbH) illegal über eine Tauschbörse verbreitet zu haben. Ausgehend von dieser vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung fordert man in der Abmahnung von Ihnen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber der Fima BOLU Filmproduktion und -verleih GmbH sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von
€ 1.298,00

Mit diesem Betrag sollen Anwaltskosten, Schadensersatz und sonstige Ansprüche aus der Ihnen zur Last gelegten Urheberrechtsverletzung an dem Film Bailout abgegolten sein.

Abmahnung BOLU Filmproduktion und -verleih GmbH Armageddon Schulenberg & Schenk Bailout: was tun?

Wenn über Ihren Anschluss tatsächlich die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung begangen wurde, haften Sie als Anschlussinhaber grundsätzlich als Störer. Hiervon gibt es jedoch Ausnahmen. Sofern Sie tatsächlich auf Unterlassung haften, sollte eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Da zahlreiche Personen mehr als einen Film herunterladen, ist aus meiner Sicht zu empfehlen, die Unterlassungserklärung so zu formulieren, dass weitere Abmahnungen der Kanzlei Schulenberg & Schenk - für die BOLU Filmproduktion und -verleih GmbH oder auch für andere Mandanten - verhindert werden können.
Den pauschalen Betrag halten wir für zu hoch. Der von Schulenberg & Schenk in der Abmahnung geforderte Betrag geht über den Betrag hinaus, den andere Kanzleien in vergleichbaren Abmahnungen fordern. Und auch bei diesen Abmahnungen halten wir die geforderten Beträge oft für zu hoch. Freilich gibt es durchaus Gerichte, die die Forderungen zusprechen.
Nähere Informationen rund um das Thema Filesharing finden Sie kostenolos in meinem umfangreichen

Abmahnung erhalten?
Hilfe vom Anwalt:
06221 434030 (Geschäftszeiten)
06221 3262121 (außerhalb)


Eingestellt am 16.08.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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