Allgemeine Branchenauskunft: ABA Medien Zahlungsaufforderung nach Eintragungsformular

Unaufgefordertes Eintragungsformular: ABA Medien - Allgemeine Branchenauskunft

Immer wieder kommt es in den letzten Monaten vor, dass diverse Unternehmen Gewerbetreibende anschreiben, ohne dass zuvor geschäftliche Beziehungen zwischen den Unternehmen bestanden, und anschließend Rechnungen und Zahlungsaufforderungen verschickt werden. Die Eintragungsformulare sind zum Teil vorausgefüllt, tragen Überschriften wie "Gewerbeauskunft" oder "Branchenauskunft" und ähneln tendenziell amtlichen Schreiben. Dabei haben sich einige Unternehmen auf dem Markt hervorgetan, die man ohne weiteres als "Schwarze Schafe" bezeichnen muss.
Ein Mandant unserer Kanzlei erhielt nunmehr von der Firma ABA Medien ein Formular, welches links oben die Überschrift trägt:
Allgemeine Branchenauskunft
Region: ...

Wer ein solches unaufgefordertes Schreiben erhält, kann schon denken, dass es sich um ein amtliches Schreiben handelt, zumal die Daten ja schon zum Teil vorausgefüllt sind. Im Kleindedruckten findet sich jedoch der Hinweis, dass bereits ein kostenloser Standardeintrag besteht und dass mit dem Formular ein hervorgehobener Premiumeintrag angeboten wird, der kostenpflichtig ist. Der von der ABA Medien angegebene Preis findet sich weiter unten im Kleingedruckten und soll € 990,00 Euro jährlich zuzüglich Umstatzsteuer betragen bei einer zweijährigen Vertragslaufzeit.
In unserem Fall kam es, wie es kommen musste: Ein fleißiger Mitarbeiter des Mandanten ging davon aus, er müsse das Formular unterschrieben zurücksenden, was er auch tat. Richtig durchgelesen hat er das Formular jedoch nicht.

Allgemeine Branchenauskunft ABA Medien: Ist hier ein Vertrag zustande gekommen?

Nach unserer rechtlichen Einschätzung kommen in derartigen Konstellationen keine bindenden Verträge zustande. Es fehlt der Rechtsbindungswille. Der BGH und beispielsweise das OLG Düsseldorf haben sich im Falle anderer Branchenbuch-Anbieter klar dahingehend geäußert, dass keine Geschäftsmodelle toleriert werden sollen, die auf eine Unaufmerksamkeit des angesprochenen Marktteilnehmers setzen. Mit anderen Worten: Wer anderen Unternehmen einen Vertrag unterjubelt und darauf vertraut, dass der andere den Vertrag ungelesen unterschreibt und nicht weiß, dass er einen Vertrag unterschreibt, soll hiervon nicht profitieren.
Die ergangenen Urteile betrafen zwar nicht die Allgemeine Branchenauskunft bzw. die ABA Medien. Uns ist kein Urteil bekannt, welches die Allbemeine Branchenauskunft der ABA Medien betrifft. Und genauso gibt es leider immer wieder Gerichte, die Betroffene zur Zahlung an Branchenauskunfts-Verlage verurteilen. Dies ändert jedoch nichts an unserer Bewertung, dass in unserem konkreten Fall kein Vertrag zustande gekommen ist. Wir haben daher sämtliche Ansprüche der ABA Medien zurückgewiesen.

Rechnung/Zahlungserinnerung Allgemeine Branchenauskunft ABA Medien: was tun?

Natürlich muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob konkret nicht doch ein entgeltlicher Vertrag beabsichtigt war. Wer sich das Formular durchgelesen und es dennoch unterschrieben hat, hat Schwierigkeiten.
Gerne beraten wir Sie, wenn auch Sie eine Rechnung der Allgemeine Branchenauskunft ABA Medien erhalten haben, und vertreten Sie gegenüber der Firma ABA Medien.
Vor allem Existenzgründer fallen oft auf die Angebote von Branchenbuchanbietern herein. Das Portal www.gruendercheck.com hat wichtige Informationen für Existenzgründer zusammengestellt, die Sie hier finden können (externer Link, keine Haftung unserer Kanzlei):
http://www.gruendercheck.com/thema/rechnung-erstellen


Eingestellt am 25.05.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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