Aktuelle Abmahnung B1 Recordings SIA und DigiProtect GmbH durch Denecke von Haxthausen und Partner

Denecke von Haxthausen & Partner erhöhen Schlagzahl bei Abmahnungen für DigiProtect GmbH und B1 Recordings SIA

In letzter Zeit erhalten wir vermehrt Abmahnungen durch die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner vorgelegt. Diese betreffen zumeist die Firmen DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien GmbH (Krögerstraße 2, 60313 Frankfurt) und die B1 Recordings SIA (Adresse: Pulkveza Brieza 11/13, 1010 Riga Lettland) wegen einer geltend gemachten Urheberrechtsverletzung.
Diese beiden Firmen haben die Urheberrechte an zahlreichen Musiktiteln auf aktuellen Samplern wie Bravo Hits Vol. 70 oder den German Top 100 Charts.
Der geforderte Zahlungsbetrag liegt meist bei € 290,00. Dies klingt zunächst nach weniger als bei anderen Abmahnkanzleien. Es darf jedoch nicht ausgeblendet werden, dass die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner regelmäßig nicht ein ganzes Musikalbum, sondern lediglich ein einzelnes Lied abmahnt. Demgemäß ist der Betrag auch geringer.
Wie bei sämtlichen Musiksamplern sei auch hier die Warnung angebracht, dass bei unrichtigem Verhalten des Abgemahnten es nicht bei der einen Abmahnung bleiben kann, sondern dass weitere Abmahnungen wegen einer Urheberrechtsverletzung nicht unwahrscheinlich sind. Denn oft wurde nicht nur ein Lied heruntergeladen, sondern das gesamte Album.
Entsprechend clever sind auch die vorformulierten Unterlassungserklärungen durch die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner formuliert. Neben einer viel zu hohen Vertragsstrafe und einem zu weiten Umfang der Vertragsstrafe wird mit der beigefügten Unterlassungserklärung nur untersagt, ein einzelnes bestimmtes Werk zukünftig ohne Zustimmung des Rechteinhabers der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Nicht umfasst sind andere Werke der Rechteinhaber DigiProtect GmbH oder B1 Recordings SIA.

Daher:

Wer die vorformulierte Unterlassungserklärung der Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner unterschrieben zurückschickt, lädt geradezu zu weiteren Folgeabmahnungen ein. Lassen Sie lieber einen eigenen Rechtsanwalt eine selbst formulierte Unterlassungserklärung abgeben, dies erspart Ihnen Geld und Ärger mit weiteren Abmahnungen.


Eingestellt am 04.10.2010 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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