Abmahnung und Klage Markenrecht: Canon Kabushiki Kaisha Tokio, Japan

Canon Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung

Ein Mandant unserer Kanzlei erhielt vor kurzer Zeit eine Abmahnung der Firma Canon Kabushiki Kaisha, Tokio, Japan, in Deutschland kurz als Canon bekannt. In der Abmahnung ging es um eine Verletzung des Markenrechts. Da derartige markenrechtliche Abmahnungen häufig ausgesprochen werden, wollen wir die uns vorliegende Abmahnung an dieser Stelle einmal näher darstellen.

Canon Abmahnung Markenrecht: um was geht es?

In der Abmahnung erhebt die Firma Canon, vertreten durch ihre Anwaltskanzlei, Ihnen gegenüber den Vorwurf, eine Markenrechtsverletzung begangen zu haben. Die Marke CANON ist für diverse Waren- und Dienstleistungsklassen geschützt und auch beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen. Vor allem umfasst der Markenschutz Kameras und Zubehör. In der uns vorliegenden Abmahnung geht es um den Vorwurf einer unberechtigten Verwendung der Marke CANON für eine Handschlaufe zu einer Kamera im Rahmen eines Warenangebots über die Plattform Ebay.

Canon Abmahnung Markenrecht: was wird gefordert?

Aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung wird von Canon in der Abmahnung eine Unterlassungserklärung gefordert, eine Auskunftserteilung sowie die Erstattung von Rechtsanwaltkosten. Die Rechtsanwaltskosten werden dabei nach einem Gegenstandswert von € 100.000,00 angegeben. Nach der Änderung des RVG beträgt die geforderte 1,3 Geschäftsgebühr einschließlich Auslangenpauschale und Mehrwertsteuer insgesamt
€ 2.348,94

In der vorformulierten Unterlassungserklärung wird eine Vertragsstrafe von € 5.001,00 angegeben.

Canon Abmahnung Markenrecht: was tun?

In aller Regel sind von solchen Abmahnungen Kleingewerbetreibende betroffen. Auf den ersten Blick ist hier die Forderungshöhe nur schwer nachzuvollziehen, insbesondere die geforderten Anwaltskosten. Hierzu ist jedoch anzumerken, dass der Gegenstandswert bei markenrechtlihcen Streitigkeiten immer recht hoch ist und der hier angesetzte Gegenstandswert nicht vollkommen übersetzt ist. Daher ist es in vielen Fällen auch nicht ratsam, es auf ein gerichtliches Verfahren ankommen zu lassen.
In dem hier beschriebenen Fall wurde außergerichtlich keine Abmahnung abgegeben. Der Mandant meldete sich erst, nachdem er eine Klage der Firma Canon Kabushiki Kaisha, Tokio, Japan zugestellt bekommen hatte. Da die Abmahnung hier einen formalen Fehler aufgewiesen hatte, wurden in unserem Fall die Kosten des Rechtsstreits der Firma Canon Kabushiki Kaisha, Tokio, Japan auferlegt. Dies ist jedoch sicherlich ein Einzelfall, verlassen sollte man sich hierauf definitiv nicht.
Wenn auch Sie eine CANON Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden. Wir haben bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich nach Erhalt einer Abmahnung im Markenrecht vertreten.



Eingestellt am 19.08.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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