Abmahnung bei Filesharing und Beratungshilfe

Gibt es Beratungshilfe auch bei Abmahnungen wegen Filesharing?

Die Abmahnkanzleien verschicken jedes Jahr zehntausende an Abmahnungen an Nutzer von Tauschbörsen bzw. die Inhaber der Internetanschlüsse, über die (angeblich) eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde.
Genauso breit wie die Palette an Werken ist, für die eine Abmahnung verschickt wird, ist auch das Spektrum der Empfänger von Abmahnungen. Urheberrechtliche Abmahnungen erhalten nicht nur klassische "Internet-Junkies", sondern auch ganz normale Bürger, vom Arbeitslosen über den Lehrer bis hin zum Professor.

Die Masche der Abmahner

Mit einer Abmahnung will der jeweilige Rechteinhaber und die für ihn tätige Abmahnkanzlei in der Regel das schnelle Geld verdienen. Oft ist es dabei die Masche, in der Abmahnung extrem kurze Fristen zu setzen, deren Einhaltung zwar meist gerade noch möglich ist, die aber die Hinzuziehung eines Anwalts erschwert. Wenn der Empfänger der Abmahnung dann noch mittellos ist und sich keinen teuren eigenen Rechtsanwalt leisten kann, besteht ein erhebliches Ungleichgewicht. Der Abmahner und die Abmahnkanzlei haben oft ein leichtes Spiel. Die Unterlassungserklärung ist schnell abgegeben, aber die Folgen schwer abzusehen. Gerade Arbeitslose oder geringfügig Beschäftigte, genauso Studenten oder Auszubildende, haben dann jahrelang Schulden wegen der Abmahnung abzuzahlen.

Die Beratungshilfe

Für solche Fälle ist die Beratungshilfe gedacht. Nach Erhalt einer Abmahnung kann man, falls man sich selbst keinen Anwalt leisten kann, beim Amtsgericht einen sog. Beratungshilfeschein beantragen. Mit diesem Beratungshilfeschein kann man dann zum Anwalt gehen, der für einen tätig wird.

Gibt es Beratungshilfe auch bei Abmahnungen wegen Filesharing?

Ja! Dies hat für Sie den Vorteil, dass die Kosten des eigenen Rechtsanwalts von der Staatskasse übernommen werden. Hier stellt sich nur das praktische Problem, dass üblicherweise erst beim Amtsgericht die Beratungshilfe beantragt werden muss und nach Ausstellen des Beratungshilfescheins der Anwalt tätig wird.
Die in der Abmahnung gesetzte Frist ist jedoch regelmäßig so kurz, dass Beratungshilfe vor Einschalten des eigenen Rechtsanwalts kaum rechtzeitig beantragt werden kann. Für diesen Fall gibt es daher die Möglichkeit der nachträglichen Bewilligung von Beratungshilfe.

Was soll ich tun, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe und mir nicht sicher bin, ob ich Beratungshilfe bewilligt bekomme?

Rufen Sie mich an unter meiner bundesweiten und kostenlosen
Hotline bei Abmahnungen: 06221 3262121.

Ich kann Ihnen eine Ersteinschätzung über Ihre Abmahnung geben und auch einschätzen, ob in Ihrem Fall Beratungshilfe bewilligt wird. Sollte in Ihrem Fall Beratungshilfe nicht bewilligt werden, berechne ich ein faires Pauschalhonorar.
Abmahnung bei Filesharing und Beratungshilfe - call-to-action


Eingestellt am 30.12.2010 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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