Abmahnung WVG Medien GmbH: Damage

Damage - Abmahnung der WVG Medien GmbH

Die WVG Medien GmbH ist nach eigenen Angaben Vertriebsspezialist für DVDs und Blu-rays im deutschsprachigen Europa mit mehr als 2000 Titeln. Einer der Titel der WVG Medien GmbH ist der Film:
Damage.

Wegen einer behaupteten Urheberrechtsverletzung an dem Film Damage erfolgen derzeit Abmahnungen der WVG Medien GmbH über die Kanzlei Sasse & Partner aus Hamburg.

Was wird in der Abmahnung von der WVG Medien GmbH gefordert?

Zunächst einmal wird Ihnen als Empfänger der Abmahnung vorgeworfen, dass über Ihren Internetanschluss aus eine Urheberrechtsverletzung vorgefallen sei. Dies sei beweissicher dokumentiert. Die Abmahnung zählt die daraus resultierenden Ansprüche im Einzelnen auf. Von dem Empfänger der Abmahnung wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung zugunsten der WVG Medien GmbH sowie die Zahlung eines Betrages in Höhe von € 800,00 gefordert.

Sind diese Ansprüche der WVG Medien GmbH berechtigt?

Sofern über Ihren Internetanschluss aus tatsächlich die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung begangen wurde, haften Sie als Anschlussinhaber und Empfänger der Abmahnung grundsätzlich auf Unterlassung. Es ist daher grundsätzlich eine Unterlassungserkärung abzugeben. Dabei ist Vorsicht angezeigt, denn die WVG Medien GmbH hat zahlreiche weitere Titel neben dem Film "Damage." Es gilt daher, Folgeabmahnungen zu vermeiden. Ein Schuldanerkenntnis, wie dies in der vorgefertigten Unterlassungserklärung der Kanzlei Sasse & Partner enthalten ist, hat in einer Unterlassungserklärung jedoch nichts zu suchen! Es sollte daher unbedingt eine eigens auf Sie zutreffende Unterlassungserklärung formuliert werden.
Der geforderte Zahlungsbetrag ist regelmäßig deutlich zu hoch. Nähere Informationen hierzu und grundsätzliche Informationen rund um Urheberrecht, Filesharing und Abmahnung finden Sie kostenlos in meinem

Was soll ich bei einer Abmahnung der WVG Medien GmbH tun?

Auch wenn die Ihnen in der Abmahnung gesetzte Frist kurz ist: Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen, sondern lassen Sie sich unbedingt zu Ihrem Einzelfall anwaltlich beraten, bevor Sie irgendetwas unterschreiben. Gerne können Sie meine bundesweite
Hotline bei Abmahnungen: 06221 3262121

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Eingestellt am 07.02.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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