Abmahnung Videorama GmbH: Leonie Saint

Urmann und Collegen Abmahnung für die Videorama GmbH: Leonie Saint

Die Regensburger Kanzlei U + C Urmann und Collegen mahnt für die Videorama GmbH Nutzer von Internet-Tauschbörsen wegen einer behaupteten Urheberrechtsverletzung ab. Die Videorama GmbH hält die Urheberrechte an zahlreichen pornographischen Filmen, dementsprechend werden von der Kanzlei U + C Urmann und Collegen für die Videorama GmbH Urheberrechtsverletzungen bei Pornos abgemahnt.
Unter anderem handelt es sich dabei um Filme von Leonie Saint. Die derzeit am meisten abgemahnten Filme dieser Darstellerin sind:
- Leonie Saint: Das Biest
- Leonie Saint: Das Beste von Leonie
- Leonie Saint: Late Night Leonie
- Leonie Saint: Kaliber 39
- Leonie Saint: Extrascharf
- Leonie Saint: Sperma auf der Zunge
- Leonie Saint: Mein Jungfernflug
- Leonie Saint: Leonie - jetzt komm´ich.
Dies sind lediglich die häufigsten der im Auftrag der Videorama GmbH abgemahnten Pornos. Sofern andere Leonie Saint Filme verstärkt abgemahnt werden, wird die Aufstellung aktualisiert werden.
Die Abmahnungen der Kanzlei U + C Urmann und Collegen sehen fast immer gleich aus: Auf der ersten Seite der Abmahnung wird mitgeteilt, dass man die Firma Videorama GmbH anwaltlich vertritt und dass eine durch diese beauftragte Ermittlungsfirma "festgestellt und beweissicher dokumentiert" wurde, dass an einem genau genannten Zeitpunkt eine bestimmte Datei über eine mitgeteilte IP-Adresse verfügbar gemacht worden sei.
Anschließend wird mitgeteilt, die aufgeführte IP-Adresse sei zu dem genannten Zeitpunkt dem Anschluss des abgemahnten Nutzers zugeordnet gewesen. Dieser hafte daher nach den Grundsätzen der Störerhaftung (Seite 2 der Abmahnung). Zur Untermauerung dieser Behauptung werden einige Gerichtsurteile genannt. Es sollen daher Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz bestehen. Zum Schadensersatz wird noch mitgeteilt, hierzu zählten auch die Rechtsanwaltskosten und diese würden sich aus einem bestimmten Gegenstandswert (meistens werden € 25.000,00 genannt) errechnen.
Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie ein bestimmter Zahlungsbetrag zur Abgeltung der Zahlungsansprüche. Dieser Betrag beträgt bei Abmahnungen durch U + C Urmann und Collegen für die Videorama GmbH meistens € 650,00.
Als Anhang zu der Abmahnung ist eine vorgefertigte Unterlassungserklärung beigefügt. Von der Unterzeichnung dieser Unterlassungserklärung muss allerdings abgeraten werden. Diese betrifft lediglich den einen abgemahnten Film und lädt geradezu - sofern möglicherweise über Ihren Anschluss weitere Filme auch anderer Darsteller heruntergeladen wurden - zu weiteren kostenpflichtigen Abmahnungen ein. Darüber hinaus verpflichten Sie sich mit der Unterzeichnung der vorgefertigten Unterlassungserklärung im Grundsatz zur Zahlung von Rechtsanwaltkosten aus einem Gegenstandswert von € 25.000 bei nicht fristgerechter Zahlung des Pauschalbetrages. Wenn Sie also die eigentlich geforderten € 650,00 nicht oder nicht pünktlich zahlen, müssen Sie stattdessen € 1.085,04 zahlen.
Um böse Überasschungen zu vermeiden, sollten Sie sich daher anwaltlich beraten lassen, wenn Sie eine Abmahnung im Auftrag der Videorama GmbH erhalten haben.


Eingestellt am 07.10.2010 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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