Abmahnung Urheberrecht Filesharing Viernheim und Heddesheim

Urheberrechtliche Abmahnungen: Zahlreiche Betroffene in Viernheim und Heddesheim betroffen

Unsere Kanzlei vertritt eine inzwischen vierstellige Zahl an Betroffenen, die eine Abmahnung wegen der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke erhalten haben. In den meisten dieser Abmahnungen geht es um eine Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing. Immer mehr unserer Mandanten kommen auch aus Viernheim und Heddesheim.
Wir möchten Ihnen daher auf diesem Wege unsere Kanzlei vorstellen, die aus insgesamt 5 Anwälten besteht, von denen sich 2 Anwälte auf die Bearbeitung urheberrechtlicher Mandate und die Abwehr überzogener Forderungen aus solchen Abmahnungen spezialisiert haben.

Abmahnung Urheberrecht in Viernheim und Heddesheim: um was geht es?

Wenn auch Sie als Betroffener eine solche urheberrechtliche Abmahnung in Ihrem Briefkasten haben, dann wird Ihnen eine Urheberrechtsverletzung zum Nachteil eines Unternehmens oder einer Privatperson vorgeworfen. Es gibt inzwischen Dutzende von Kanzleien, die nichts tun als derartige Abmahnungen auszusprechen. Wir kennen alle diese Kanzleien und können mir den Abmahnungen umgehen.
Aufgrund der Ihnen in der Abmahnung vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung werden Ihnen gegenüber diverse Ansprüche geltend gemacht:
Unterlassung
Löschung der Datei
Erstattung von Anwaltskosten
Schadensersatz

In quasi allen urheberrechtlichen Abmahnungen wird neben der geforderten Unterlassungserklärung ein sog. Vergleichsbetrag genannt, mit dem finanziellen Forderungen abgegolten sein sollen. Dieser Vergleichsbetrag wird häufig derart dargestellt, dass es sich um ein großzügiges Entgegenkommen des Abmahners handele, da die eigentlich berechtigte Forderung ja viel höher sei. Lediglich im Interesse einer kurzfristigen Erledigung sei man zu diesem Entgegenkommen bereit. Dafür fordert man die Unterlassungserklärung und die Zahlung innerhalb einer oft sehr kurz bemessenen Frist.

Abmahnung Urheberrecht in Viernheim und Heddesheim: was tun?

Derartige Schilderungen in den Abmahnungen sind freilich oft geschönt. Es werden meistens nur die Urteile erwähnt, die im Sinne des Abmahners ausgegangen sind. Aktuelle gegenläufige Entscheidungen - BGH-Morpheus-Urteil, OLG Köln, Landgericht Hamburg, Landgericht Frankfurt - werden meistens nicht erwähnt. Gerade aus Hamburg oder Köln werden zwar gerne Entscheidungen zitiert, diese sind aufgrund der BGH-Morpheus-Entscheidung jedoch schon vielfach überholt und nicht mehr gültig.
Gerne können Sie sich aus Viernheim oder Heddesheim an uns wenden, wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben. Wir bearbeiten in der letzten Zeit verstärkt Mandate aus Viernheim und Heddesheim. Unsere Kanzlei ist in Heidelberg und da wir bundesweit Mandate bearbeiten, ist es vielfach praktisch und ausreichend, die Kommunikation über Telefon/Fax/Email/Post zu führen. Wenn Sie aus Viernheim oder Heddesheim und Umgebung sind, ist der Weg in unsere Kanzleiräume erreichbar.
Sie entscheiden dabei, ob Sie eine Kommunikation per Telefon/Fax/Email/Post bevorzugen oder in unsere Kanzlei nach Heidelberg zur Besprechung kommen möchten. Sprechen Sie uns einfach an.

Über einen Klick auf das folgende Bild gelangen Sie zu unseren Kontaktdaten:




Eingestellt am 22.12.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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