Abmahnung Trak Music GnbR: Rechtsanwalt Marcus Meier - Here comes the Night (Darius & Finlay) u.a.

Rechtsanwalt Marcus Meier: Abmahnung für Trak Music GnbR

Rechtsanwalt Marcus Meier aus Lünen versendet Abmahnungen an Internetnutzer. In der Regel geht es dabei um einzelne Musiktitel, die auf Chart Container wie den German Top 100 Single Charts enthalten sind. Geltend gemacht werden diverse Ansprüche nach einer behaupteten Urheberrechtsverletzung. Vorgeworfen wird das illegale Herunterladen urheberrechtlich geschützten Materials über eine Tauschbörse wie eMule, eDonkey, Gnutella, BitTorent oder Kazaa.

Marcus Meier Abmahnung Trak Music GnbR: um was geht es?

Aktuell verschickt Rechtsanwalt Marcus Meier, Waltroper Straße 46, 44536 Lünen, Abmahnungen für die Trak Music GnbR (Gesellschaft nach österreischischem Recht) wegen behaupteter Urheberrechtsverletzungen . Insbesondere handelt es sich bei den Abmahnungen um folgende Werke:
Hubschek & Dubschek - Fuck With The DJ
Rock to the beat (Darius & Finlay feat. Nicco
Zeigt mir 10 (Darius & Finlay)
Hold on (Darius & Finlay)
DJ Zykdriver: Jumping so high
Here comes the Night - Darius & Finlay feat. DAZ

Derzeit erfolgen Abmahnungen der Kanzlei Marcus Meier für die Trak Music GnbR auch verstärkt an folgendem Song:
Darius & Finlay feat. Tiberation - She´s a freak

Marcus Meier Abmahnung Trak Music GnbR: was wird mir vorgeworfen?

Die Abmahnungen von Rechtsanwalt Marcus Meier sind überwiegend recht ähnlich aufgebaut. Auf der ersten Seite der Abmahnung zeig Rechtsanwalt Marcus Meier die anwaltliche Vertretung der Firma Trak Music GnbR an. Über den Internetanschluss des Empfängers der Abmahnung soll ein urheberrechtlich geschütztes Werk, beispielsweise "Here comes the Night" von Darius & Finlay feat. DAZ, öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Aufgrund dieser vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung werden in der Abmahnung diverse Ansprüche geltend gemacht:
Löschung der Datei
Unterlassung
Schadensersatz
Anwaltskosten

Diese Ansprüche werden von Marcus Meier auf den nächsten Seiten der Abmahnung näher dargelegt. Dabei wird von Marcus Meier darauf hingewiesen, dass im Falle gerichtlicher Geltendmachung das Kostenrisiko über € 4.000,00 beträgt und dass auch im Bereich der Störerhaftung von den Gerichten Streitwerte von € 2.500,00 pro Lied angesetzt würden.
Zur Abgeltung der finanziellen Forderungen wird auf Seite 3 der Abmahnung ein Pauschalbetrag in Höhe von
€ 390,00

genannt. Nach meinem Dafürhalten hat dieses Anbieten eines Vergleichs durch Marcus Meier den Sinn, dem Empfänger der Abmahnung die Zahlung schmackhaft zu machen. Zuvor werden die (angeblich) entstandenen immensen Beträge an Anwaltskosten und Schadensersatz genannt, damit der anschließend genannte Vergleichsbetrag umso attraktiver erscheint. Diese Praxis ist übrigens nicht nur bei Abmahnungen von Marcus Meier zu beobachten, sondern in zahlreichen Filesharing Abmahnungen der meisten Abmahnkanzleien. Lediglich einzelne Abmahnkanzleien, wie beispielsweise Waldorf Frommer aus München, fordern keine Vergleichsbeträge, sondern beziffern ausdrücklich Anwaltskosten und Schadensersatz und fordern dann die Summe als Gesamtbetrag.

Marcus Meier Abmahnung Trak Music GnbR: was tun?

Ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist, bedarf einer individuellen Prüfung. Von der Rücksendung der vorgefertigten Unterlassungserklärung wird abgeraten, da hier in der Regel einige Fallstricke enthalten sind. So drohen unter Umständen weitere Abmahnungen, da die von Rechtsanwalt Marcus Meier vorgefertigte Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beiliegt, nur das eine abgemahnte Lied beinhaltet. Da Abmahnungen von Marcus Meier jedoch regelmäßig Titel auf Chartcontainern wie den German Top 100 betreffen, ist aufzupassen, dass man nicht noch weitere Abmahnungen von Rechtsanwalt Marcus Meier aus Lünen erhält. Auch halte ich den "Vergleichsbetrag" von € 390,00 für einen einzelnen Titel zu hoch.
Nutzen Sie daher unsere bundesweite
ABMAHNHOTLINE:
06221 3262121

Wir prüfen in Ihrem konkreten Einzelfall, ob und falls ja in welchem Umfang der Trak Music GnbR Ihnen gegenüber tatsächlich Ansprüche zustehen.


Eingestellt am 22.10.2010 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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