Abmahnung Tiberius Film GmbH & Co. KG: Walhalla Rising und Die Meute

Abmahnung der Tiberius Film GmbH & Co. KG durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Die Tiberius Film GmbH & Co. KG mit Sitz in München lässt massenhaft Abmahnungen an Nutzer von Tauschbörsen verschicken. Die Abmahnung wird verschickt von der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer, die zu den größten Playern im Abmahngeschäft zählt. Infos zur Kanzlei Waldorf Frommer erhalten Sie hier oder in meinem News-Blog.
Die Tiberius Film GmbH & Co. KG hat die Urheberrechte an diversen Filmen. Internetznutzer, die diese Filme über eine Tauschbörse im Internet herunterladen, erhalten jetzt von der Tiberius Film GmbH & Co. KG eine Abmahnung.
Die Abmahnung der Tiberius Film GmbH & Co. KG wird derzeit vor allem wegen Urheberrechtsverstößen an den folgenden Filmen verschickt:
Walhalla Rising
Halloween II
Shaolin Basketball Hero
Daybreakers
Lieferung mit Hindernissen - Killer frei Haus
Las Bandidas
Die Meute.

Seit einiger Zeit verschickt die Kanzlei Waldorf Frommer für die Firma Tiberius Film GmbH verstärkt auch Abmahnungenen an folgenden Filmen:
Krieger des Lichts
Die Meute
Shoot `Em Down

Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass zukünftig auch Abmahnungen wegen anderer Filme der Tiberius Film GmbH & Co. KG auftauchen.
In der Regel wird von der beauftragten Kanzlei eine Unterlassungserklärung zugunsten der Tiberius Film GmbH & Co. KG gefordert sowie ein Zahlungsbetrag in Höhe von € 956,00, der Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 506,00 sowie der Tiberius Film GmbH & Co. KG angeblich entstandenen Schadensersatz in Höhe von € 450,00 umfasst.

Haben Sie auch eine Abmahnung der Tiberius Film GmbH & Co. KG erhalten?

Ich prüfe in jedem Einzelfall, ob die mit der Abmahnung geltend gemachen Ansprüche der Tiberius Film GmbH & Co. KG bestehen. In den allermeisten Fällen ist selbst dann, wenn sich die Abmahnung der Firma Tiberius Film als berechtigt herausstellen sollte, der geforderte Betrag nach meiner Einschätzung deutlich zu hoch. Ich kann mich daher an keinen Fall erinnern, in dem ich einem Mandanten, der von der Tiberius Film GmbH & Co. KG eine Abmahnung erhalten hat, geraten habe, den in der Abmahnung geforderten Betrag zu zahlen. Dies wird bereits in dem von der Tiberius Film GmbH geforderten Betrag von € 450,00 an Schadensersatz deutlich. Anders als der Anspruch auf Unterlassung sowie auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten hat der Anspruch auf Schadensersatz eine weitere Anspruchsvoraussetzung: ein Verschulden. Und dieses Verschulden ist - anders als dies in der Abmahnung offenbar zum Ausdruck kommen soll - längst nicht in allen Fällen gegeben. In zahlreichen Fällen liegt zwar eine Störerhaftung des Anschlussinhabers vor, weil beispielsweise die minderjährigen Kinder einen Film heruntergeladen haben und die Eltern als Anschlussinhaber keine ausreichende Belehrung erteilt oder aber die Kinder nicht ausreichend überwacht haben. Ein Verschulden der Eltern in derartigen Fällen halte ich jedoch für zweifelhaft.
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Eingestellt am 22.11.2010 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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