Abmahnung Splendid Film GmbH durch Sasse & Partner

Kanzlei Sasse & Partner verschickt Abmahnung für die Splendid Film GmbH

Die Kanzlei Sasse & Partner mit Kanzleisitzen in Hamburg und Berlin mahnt für verschiedene Rechteinhaber Nutzer von Tauschbörsen im Internet wegen einer behaupteten Urheberrechtsverletzung ab. Es sei verwiesen auf unsere Darstellung der Kanzlei Sasse & Partner unter der Rubrik "Urheberrecht - Abmahnkanzleien".
Aktuell mahnt die Kanzlei Sasse & Partner verstärkt im Auftrag der Splendid Film GmbH die Urheberrechtsverletzung an Filmen ab. Insbesondere geht es dabei um folgende Filme:
The Expendables
The Expendables 2
Final Target
Run for her life
Tekken
Devil´s Playground
IP Man 2.

Dabei handelt es sich um die von der Kanzlei Sasse & Partner im Auftrag der Splendid Film GmbH am häufigsten abgemahnten Filme. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass durch Sasse & Partner auch andere Filme abgemahnt werden. In vielen Foren liest man immer wieder, dass es sich bei derartigen Abmahnungen um Abzocke handelt. Egal wie man hierzu steht, ob man eine solche Abmahnung nun als Abzocke bezeichnen möchte oder nicht: Im Prinzip werden bei einer (berechtigten) Abmahnung lediglich berechtigte Ansprüche geltend gemacht, dies ist im Grundsatz legitim. Ich selbst würde daher nicht von Abzocke sprechen. Gleichwohl halte ich die geforderten Beträge bei derartigen Abmahnungen für zu hoch, hierzu später.
Unterschreiben Sie nicht voreilig die geforderte Unterlassungserklärung und zahlen Sie nicht den geforderten "Vergleichsbetrag", der bei Abmahnungen der Kanzlei Sasse & Partner im Auftrag der Splendid Film GmbH meistens € 800,00 beträgt.
Dieser Betrag soll insgesamt die angeblich angefallenen Rechtsanwaltskosten sowie Schadensersatz abgelten. Dabei wird von der Kanzlei Sasse & Partner jedoch unterschlagen, dass in einigen Fällen auch begründeter Abmahnungen die zu ersetzenden Rechtsanwaltskosten auf € 100,00 begrenzt sind. Darüber hinaus scheidet Schadensersatz in vielen Fällen, in denen die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung durch Dritte (Haushaltsangehörige bzw. über WLAN) begangen wurde, vollkommen aus.
Die Abmahnungen der Kanzlei Sasse & Partner sind üblicherweise wie folgt aufgebaut:
Auf Seite 1 der Abmahnung wird von Sasse & Partner ausgeführt, man vertrete die Splendid Film GmbH, Alsdorfer Straße 3, 50933 Köln. Es folgt eine Benennung des abgemahnten Filmwerkes, an dem der Spendid Film GmbH die Urheberrechte zustehen. Über die Firma Guardaley Ltd. mit Sitz in Karlsruhe habe Sasse & Partner ein rechtsverletzendes Angebot im Internet entdeckt. Auf Seite 2 der Abmahnung werden von der Kanzlei Sasse & Partner eine IP-Adresse, ein Zeitpunkt (Datum und Uhrzeit) sowie ein Dateiname aufgeführt. Es folgen Ausführungen dazu, wie die Kanzlei Sasse & Partner über ein vorangegangenes Auskunftsverfahren bei einem Landgericht gegen den Provider an die Daten gelangt ist und dass dieses Verfahren nicht zu beanstanden sei. Anschließend fordert die Kanzlei Sasse & Partner dazu auf, die genannte Datei vom eigenen PC zu entfernen und zu vernichten und es zukünftig zu unterlassen, urheberrechtlich geschützte Werke der Splendid Film GmbH im Internet zu verbreiten. Ebenfalls noch auf Seite 2 der Abmahnung fordert die Kanzlei Sasse & Partner dazu auf, die beigefügte Unterlassungserklärung innerhalb einer bestimmten Frist im Original unterzeichnet an die Kanzlei Sasse & Partner zurückzusenden. Weiter in der Abmahnung folgen Ausführungen zu den Ansprüchen auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten sowie auf Schadensersatz. Da der Splendid Film GmbH jedoch nicht an einer gerichtlichen Auseinandersetzung gelegen sei, wird von Sasse & Partner ein sog. Vergleichsangebot unterbreitet (Seite 3 der Abmahnung). Insgesamt wird dabei ein Betrag von € 800,00 gefordert. Für den Fall, dass das Vergleichsangebot nicht angenommen wird, werden weitaus höhere Kosten angedroht.
Neben dem insgesamt 3 seitigen Abmahnschreiben ist als Anlagen eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt.
Die vorgefertigte Unterlassungserklärung der Kanzlei Sasse & Partner kann jedoch auch im Falle einer berechtigten Abmahnung nicht empfohlen werden. Zum einen wird eine feste Vertragsstrafe in Höhe von € 5.001,00 gefordert. Dieser Betrag steht nach hier vertretener Auffassung in keinem Verhältnis zu der geltend gemachten Urheberrechtsverletzung. Außerdem hat Sasse & Partner in die Unterlassungserklärung die Verpflichtung zur Zahlung des Vergleichsbetrages in Höhe von € 800,00 eingebaut. Sofern die Unterlassungserklärung unterschrieben wird, verpflichtet man sich nicht nur zur Unterlassung, sonder auch zur Zahlung. Eine anschließende Prüfung der Höhe der berechtigten Forderung ist somit ausgeschlossen.

Daher:

Hände weg von Unterlassungserklärungen, die zugleich eine Zahlungsverpflichtung beinhalten.
Wir prüfen für Sie nach Erhalt einer Abmahnung der Kanzlei Sasse & Partner für die Splendid Film GmbH konkret, ob in Ihrem Einzelfall tatsächlich ein Anspruch besteht und falls ja, in welchem Umfang.
Nutzen Sie unsere Abmahnungs-Hotline (auch außerhalb der Geschäftszeiten):
06221 3262121

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles und raten Ihnen, wie in Ihrem Falle am besten vorzugehen ist. Erst wenn Sie uns einen Auftrag erteilen, für Sie tätig zu werden, entstehen für Sie Kosten. Dabei berechnen wir ein faires Pauschalhonorar für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit, unabhängig vom tatsächlichen Aufwand.


Eingestellt am 10.11.2010 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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