Abmahnung Sasse und Partner 2011: Splendid Film GmbH

Sasse Abmahnungen auch im Jahr 2011

Gleich am ersten Werktag 2011 hatte ich die erste Abmahnung von der Hamburger und Berliner Kanzlei Sasse und Partner auf dem Tisch. Diese stammte von kurz vor Weihnachten 2010, die Frist zur Abgabe der geforderten strafbewehrten Unterlassungserklärung war 10.01.2011. Der geforderte Betrag sollte ebenfalls bis zum 10.01.2011 auf das Konto der Kanzlei Sasse & Partner eingezahlt werden.

Was wird von der Kanzlei Sasse & Partner abgemahnt?

Die Kanzlei Sasse & Partner vertritt diverse Unternehmen, u.a. die Firmen Splendid Film GmbH oder die Senator Film GmbH. In diesem Falle ging es in der Abmahnung um folgenden Film der Splendid Film GmbH.
Tekken

Was fordert die Kanzlei Sasse & Partner in der Abmahnung?

Die Kanzlei Sasse und Partner fordert in der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Betrages in Höhe von € 800,00. Die Kanzlei Sasse und Partner weist in der Abmahnung ausdrücklich darauf hin, dass sie sich nur innerhalb der gesetzten Frist (in dem hier geschilderten Fall bis zum 10.01.2011) an dieses "Vergleichsangebot" gebunden fühlt.

Sind die von Sasse und Partner in der Abmahnung geforderten Ansprüche berechtigt?

Es kommt darauf an, ob tatsächlich über Ihren Anschluss aus die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung begangen wurde. Sofern dies der Fall ist, haben Sie grundsätzlich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Allerdings sollten Sie sich eine eigene Unterlassungserklärung erstellen lassen, die auf Ihren Fall zutrifft und die kein Schuldanerkenntnis darstellt. Hierdurch kann auch vermieden werden, dass weitere Abmahnungen desselben Rechteinhabers an Sie verschickt werden.
Der von Sasse & Partner geforderte Betrag ist auch bei einer berechtigten Abmahnung regelmäßig zu hoch und lässt sich bei fachkundiger anwaltlicher Vertretung in der Regel deutlich reduzieren.
Nutzen Sie unsere bundesweite
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für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres konkreten Falles.


Eingestellt am 07.01.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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1 Kommentar zum Artikel "Abmahnung Sasse und Partner 2011: Splendid Film GmbH":

Am 08.01.2011 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Update:
Heute kam eine weitere Abmahnung von Sasse & Partner, auch diesmal für die Splendid Film GmbH. Auch diese Sasse Abmahnung ist gleich aufgebaut wie die anderen Sasse Abmahnungen. Diesesmal wird eine Urheberrechtsverletzung an dem Werk "IP Man 2" vorgeworfen.
Die Abmahnung ist datiert auf 28.12.2010, Sasse & Partner fordert die Abgabe der Unterlassungserklärung gegenüber der Splendid Film GmbH bis zum 12.01.2011 und die Zahlung des "Vergleichsbetrages" von € 800,00 ebenfalls bis zum 12.01.2011.

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