Abmahnung Rasch Rechtsanwälte 2011: Universal Music GmbH

Abmahnungen der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte auch im Jahr 2011

Das Neue Jahr 2011 ist gerade einmal eine Woche alt und schon tauchen die ersten Rasch Abmahnungen 2011 auf. Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte vertritt vornehmlich die Firma Universal Music.

Der aktuelle Fall

Ein Mandant von mir hat am 06.01.2011 eine Rasch Abmahnung erhalten. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung bis 10.01.2011. Nach wie vor werden von Rasch somit äußerst kurze Fristen gesetzt, die teilweise kaum einzuhalten sind. Gerade wenn der Empfänger der Abmahnung in Urlaub ist, ist eine fristgerechte Reaktion sogar teilweise unmöglich.
Neben der Abgabe der Unterlassungserklärung fordern die Rasch Rechtsanwälte einen sog. Vergleichsbetrag. Hierfür soll der Empfänger der Abmahnung eine sog. Vergleichsannahmeerklärung unterschrieben an die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte zurücksenden, in unserem Fall bis zum 17.01.2011.

Sind die von Rasch Rechtsanwälte in der Abmahnung geltend gemachten Forderungen berechtigt?

Sofern über Ihren Internetanschluss aus tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde, haften Sie grundsätzlich auf Unterlassung. Eine Unterlassungserklärung gegenüber Universal Music bzw. der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte ist somit abzugeben. Allerdings sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung verwendet werden, um der Gegenseite nicht mehr zuzugestehen als notwendig.
Zweifelhafter ist der Zahlungsanspruch. Hier kommt es zunächst darauf an, wer den vorgeworfenen Verstoß begangen hat. Aber selbst wenn der Verstoß durch den Anschlussinhaber begangen wurde, können die Kosten in der Regel deutlich reduziert werden.

Was kann ich bei einer Rasch Abmahnung tun?

Aufgrund der hohen Forderungen, die in der Abmahnung geltend gemacht werden, sollte unbedingt ein eigener Rechtsanwalt befragt werden. In der Regel ist es insgesamt deutlich günstiger, einen eigenen Rechtsanwalt mit der Abwehr der Forderungen zu beauftragen. Nutzen Sie unsere bundesweite
Hotline bei Abmahnungen: 06221 3262121

für ein kostenloses Erstgespräch. Wir geben Ihnen, nachdem Sie Ihren Fall schildern, eine kostenlose Ersteinschätzung. Erst wenn Sie uns konkret beauftragen und die Abmahnung schicken, entsteht ein Mandatsverhältnis. Unsere Kosten berechnen wir nach einem fairen Pauschalhonorar, das die gesamte Korrespondenz mit der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte abdeckt.
Update 16.05.2011:
Das Jahr 2011 ist nun schon ein paar Monate alt und uns haben auch schon zahlreiche weitere Abmahnungen der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte erreicht. Die Rasch Rechtsanwälte fordern dabei üblicherweise einen Betrag von € 1.200,00. Dies gilt bei Abmahnungen der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte wegen eines ganzen Albums oder wegen einiger Musikstücke, die einzeln aufgeführt werden. Sofern die Abmahnung den Vorwurf enthält, mehrere Alben heruntergeladen zu haben, ist auch der von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte geforderte Betrag höher. Bei 3 heruntergeladenen Album fodert die Kanzlei Rasch beispielsweise € 2.100,00.
Ob im Einzelfall € 1.200,00 oder € 2.100,00 gefordert werden: Ich halte diese Beträge für maßlos überzogen!!! Ich kann mich deswegen auch an keinen Fall erinnern, in dem ich einem meiner Mandanten geraten habe, den vollen in der Abmahnung genannten Betrag an die Kanzlei Rasch zu zahlen.
Nutzen Sie nach Erhalt einer Abmahnung der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte auch das folgende Kontaktformular, wir rufen Sie dann zurück:
Aus Datenschutzgründen sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, dass Daten, die Sie in dieses Kontaktformular eintragen, an uns gesendet und elektronisch zur Kommunikation gespeichert werden. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Datenschutzerklärung.
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Eingestellt am 07.01.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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1 Kommentar zum Artikel "Abmahnung Rasch Rechtsanwälte 2011: Universal Music GmbH":

Am 13.03.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Mittlerweile holt sich (Abzock)Kanzlei Rasch ihre Beschlüsse zur Herausgabe der IP-Daten beim jeweiligen Provider nicht mehr beim LG Kölln, sondern beim LG München, Az: 21 O 4221/11. Bei mir kam am 11.03.2011 solch eine Abmahnug dieser "netten" Anwaltskanzlei, ausgestellt von einer RA Maren Küster ins Haus geflattert. An der Methode "Pistole auf die Brust" und kurze Antwortzeit hat sich nichts geändert.
Abgemahnt wird das Album "Walking On A Dream" von Empire Of The Sun.
Also werde ich auch den nächsten Medien-Rechtsanwalt aufsuchen dürfen.
Mir schwebt auch der Gedanke vor, eine Strafanzeige gegen die Kanzlei "Rasch Rechtsanwälte" und "proMedia zum Schutz geistigen Eigentums mbH" wegen Nötigung, Irreführung, Verletzung der Persönilchkeitsrechte, missbräuchliche Abmahnung, Verstoss gegen Datenschutz (massenhaftes Sammeln von IP-Adressen) und Rechtsmissbrauch zu machen.

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