Abmahnung Oxiles Media GmbH durch Kanzlei IP Burg

Kanzlei IP Burg verschickt Abmahnung für die Oxiles Media GmbH

Die Kanzlei IP Burg mit Kanzleisitz in Berlin mahnt für verschiedene Rechteinhaber Nutzer von Tauschbörsen im Internet wegen einer behaupteten Urheberrechtsverletzung ab. Es sei verwiesen auf unsere Darstellung der Kanzlei IP Burg unter der Rubrik "Urheberrecht - Abmahnkanzleien".
Aktuell mahnt die Kanzlei IP Burg verstärkt im Auftrag der Oxiles Media GmbH die Urheberrechtsverletzung an Filmen ab. Insbesondere geht es dabei um folgende Filme:
King Orgasmus I - La Petite Mort
King Orgasmus I - La Petite Mort 2
Schulbank Collection
Toony Und DJ Tomekk – Ehrenkodex.

Dabei handelt es sich um die von der Kanzlei IP Burg im Auftrag der Oxiles Media GmbH am häufigsten abgemahnten Filme. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass durch IP Burg auch andere Filme abgemahnt werden.
Unterschreiben Sie nicht voreilig die geforderte Unterlassungserklärung und zahlen Sie nicht den geforderten "Vergleichsbetrag", der bei Abmahnungen der Kanzlei IP Burg im Auftrag der Oxiles Media GmbH meistens € 658,00 beträgt.
Dieser Betrag soll insgesamt die angeblich angefallenen Rechtsanwaltskosten sowie Schadensersatz abgelten. Dabei wird von der Kanzlei IP Burg jedoch unterschlagen, dass in einigen Fällen auch begründeter Abmahnungen die zu ersetzenden Rechtsanwaltskosten auf € 100,00 begrenzt sind. Darüber hinaus scheidet Schadensersatz in vielen Fällen, in denen die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung durch Dritte (Haushaltsangehörige bzw. über WLAN) begangen wurde, vollkommen aus.
Die Abmahnungen der Kanzlei IP Burg sind üblicherweise ählnich aufgebaut und bestehen aus einer Reihe von Textbausteinen.
Am Anfang der Abmahnung wird von der Kanzlei IP Burg ausgeführt, man vertrete die Oxiles Media GmbH, Bundesallee 171, 10715 Berlin. Es folgt eine Benennung des abgemahnten Filmwerkes, an dem der Oxiles Media GmbH die Urheberrechte zustehen. Über die Firma Loogberry habe IP Burg ein rechtsverletzendes Angebot im Internet entdeckt. Anschließend werden in der Abmahnung von der Kanzlei IP Burg eine IP-Adresse, ein Zeitpunkt (Datum und Uhrzeit) sowie ein Dateiname aufgeführt. Es folgen üblicherweise noch Ausführungen dazu, wie die Kanzlei IP Burg über ein vorangegangenes Auskunftsverfahren bei einem Landgericht gegen den Provider an die Daten gelangt ist und dass dieses Verfahren nicht zu beanstanden sei. Anschließend fordert die Kanzlei IP Burg dazu auf, es zukünftig zu unterlassen, urheberrechtlich geschützte Werke der Oxiles Media GmbH im Internet zu verbreiten. Weiter in der Abmahnung fordert die Kanzlei IP Burg dazu auf, die beigefügte Unterlassungserklärung innerhalb einer bestimmten Frist im Original unterzeichnet an die Kanzlei IP Burg zurückzusenden. Weiter in der Abmahnung folgen Ausführungen zu den Ansprüchen auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten sowie auf Schadensersatz und Auskunftserteilung. Da der Oxiles Media GmbH jedoch nicht an einer gerichtlichen Auseinandersetzung gelegen sei, wird von IP Burg in der Abmahnung ein sog. Vergleichsangebot unterbreitet. Insgesamt wird dabei ein Betrag von € 658,00 gefordert. Für den Fall, dass das Vergleichsangebot nicht angenommen wird, werden weitaus höhere Kosten angedroht.
Neben dem mehrseitigen Abmahnschreiben ist als Anlage eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt.
Die vorgefertigte Unterlassungserklärung der Kanzlei IP Burg kann jedoch auch im Falle einer berechtigten Abmahnung nicht empfohlen werden.
Wir prüfen für Sie nach Erhalt einer Abmahnung der Kanzlei IP Burg für die Oxiles Media GmbH konkret, ob in Ihrem Einzelfall tatsächlich ein Anspruch besteht und falls ja, in welchem Umfang.
Nutzen Sie unsere Abmahnungs-Hotline (auch außerhalb der Geschäftszeiten):
06221 3262121

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles und raten Ihnen, wie in Ihrem Falle am besten vorzugehen ist. Erst wenn Sie uns einen Auftrag erteilen, für Sie tätig zu werden, entstehen für Sie Kosten. Dabei berechnen wir ein faires Pauschalhonorar für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit, unabhängig vom tatsächlichen Aufwand.


Eingestellt am 15.11.2010 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 0,0 bei 0 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)

Forsthoff Facebook Bild