Abmahnung Nümann + Lang 2011

Nümann und Lang Abmahnungen auch 2011

Die Karlsruher Kanzlei Nümann und Lang ist eine der größten Abmahnkanzleien in Deutschland. Sie verschickt Abmahnungen an Nutzer von Tauschbörsen wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Tonaufnahmen im Internet. Als eine der wenigen Kanzleien war sie auch zwischen den Jahren 2010 und 2011 fleißig und hat Abmahnungen verschickt.

Aktuelle Nümann und Lang Abmahnungen

Gleich zwei Mandanten von mir erhielten kurz vor Silvester eine Abmahnung von Nümann und Lang. Eine Abmahnung war datiert auf 28.12.2010, die andere auf 29.12.2010. Nümann und Lang forderte die Abgabe einer Unterlassungserklärung bis zum 11.01.2011 bzw. zum 12.01.2011 sowie einen pauschalen Zahlungsbetrag.

Was wird in der Abmahnung von Nümann + Lang gefordert?

Nümann und Lang wirft in der Abmahnung eine Urheberrechtsverletzung vor, die angeblich über den Internetanschluss des Empfängers der Abmahnung erfolgt sein soll. In den beiden aktuellen Fällen geht es jeweils um das Werk
Move it

der Künstlergruppe Culcha Candela, an dem die Firma Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH, der Auftraggeber der Kanzlei Nümann und Lang, die Urheberrechte hat.
Aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei Nümann und Lang in der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung, hier bis 11.01.2011 bzw. 12.01.2011, sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von jeweils € 450,00.

Sind die in der Abmahnung von Nümann und Lang geltend gemachten Anspräche berechtigt?

Wenn über Ihren Anschluss aus tatsächlich die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung begangen wurde, haften Sie auf Unterlassung und haben eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Allerdings sollte in keinem Fall die von Nümann und Lang der Abmahnung beigelegte Unterlassungserklärung benutzt werden. Diese beinhaltet eine Unterlassungsverpflichtung lediglich in Bezug auf das eine abgemahnte Werk. Somit drohen weitere Nümann und Lang Abmahnungen für denselben Rechteinhaber. In diesem Fall kommen dann deutlich höhere Kosten auf Sie zu.
Zur Vermeidung von Folgeabmahnungen sollte daher eine eigene Unterlassungserklärung formuliert werden, die solche Folgebabmahnungen verhindern kann. Eine Unterlassungserklärung sollte daher von einem auf Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt formuliert werden. Ein eigener Rechtsanwalt kann auch in der Regel dafür sorgen, dass der an Nümann und Lang zu zahlende Betrag deutlich reduziert werden kann.

Was ist bei einer Nüman und Lang Abmahnung zu tun?

Nutzen Sie unsere bundesweite
Hotline bei Abmahnungen:
06221 3262121

für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles.
Update:
Inzwischen haben uns zahlreiche Abmahnungen der Kanzlei Nümann und Lang erreicht. Die Titel, wegen derer die Abmahnung ins Haus flattert sind so unterschiedlich wie die zahlreichen Auftraggeber von Nümann und Lang. Inzwischen beobachten wir auch bei Nümann und Lang die Tendenz, dass zunächst eine Abmahnung verschickt wird und hinterher weitere Abmahnungen folgen. Und mit jeder Abmahnung wird von Nümann und Lang ein Betrag von € 450,00 gefordert. Wir sind daher inzwischen auch bei Nümann und Lang Abmahnungen generell dazu übergegangen, eine Unterlassungserklärung in Bezug auf sämtliche Auftraggeber der Kanzlei Nümann und Lang abzugeben. Dies stellt sicher, dass von Nümann und Lang keine weiteren Abmahnungen erfolgen können.
Sie können uns nach Erhalt einer Nümann und Lang Abmahnung auch gerne über das folgende Kontaktformular kontaktieren. Wir melden uns dann telefonisch bei Ihnen:
Aus Datenschutzgründen sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, dass Daten, die Sie in dieses Kontaktformular eintragen, an uns gesendet und elektronisch zur Kommunikation gespeichert werden. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Datenschutzerklärung.
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Eingestellt am 07.01.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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3 Kommentare zum Artikel "Abmahnung Nümann + Lang 2011":

Am 10.01.2011 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Update vom 10.01.2011:
Heute erhielt ich gleich 2 Abmahnungen von Nümann und Lang, einmal vom 04.01.2011 und einmal vom 07.01.2011. In einer der beiden Abmahnungen ging es erneut um "Move it", in der anderen Abmahnung um das Lied "I´ve come to life."
In beiden Abmahnungen forderte Nümann und Lang die Abgabe einer Unterlassungserklärung bis zum 14.01.2011 bzw. zum 18.01.2011. Weiter wurde von Nümann und Lang jeweils ein Betrag in Höhe von € 450,00 gefordert.
Am 17.01.2011 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Update 17.01.2011
Die Kanzlei Nümann und Lang ist nunmehr vollends im Neuen Jahr 2011 angekommen. Letzte Woche erhielt ich gleich mehrere Abmahnungen von Nümann und Lang. Die meisten Abmahnungen von Nümann und Lang der letzten Zeit erfolgen im Auftrag der Firma Styleheads, Nümann und Lang versendet derzeit jedoch auch sehr zahlreiche Abmahnungen im Auftrag von Christoph Buseck, Florian Jakob und Ralph Schillebeeckx (z. B. für das Werk "I´ve come to life"). Daneben verschickt Nümann und Lang natürlich auch weiterhin Abmahnungen für weitere Auftraggeber.
Am 19.01.2011 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Update 19.01.2011
Inzwischen habe ich mehrere Fälle erlebt, in denen ein Mandant von mir gleich 2 Abmahnungen von der Kanzlei Nümann und Lang erhalten hat. Bislang war dieses Phänomen bei Nümann und Lang nicht zu beobachten. Lediglich bei anderen Kanzleien war teilweise zu beobachten, dass ein und derselbe Mandant von ein und derselben Kanzlei 2 oder mehr Abmahnungen erhält, jedesmal von einem anderen Auftraggeber.
Daher sollte bei begründetem Anlass in Zukunft auch bei Abmahnungen der Kanzlei Nümann und Lang darauf geachtet werden, vor weiteren Abmahnungen von Nümann und Lang verschont zu bleiben. Die derzeitige Praxis von Nümann und Lang bei Abmahnungen spricht daher auch auf alle Fälle dagegen, die von Nümann und Lang der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Denn in diesem Falle drohen nicht nur weitere Abmahnungen von Nümann und Lang für einen weiteren Auftraggeber, sondern sogar erneut von demselben Auftraggeber.
Sprechen Sie mich gerne darauf an!

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