Abmahnung Media Art Holland durch Negele & Kollegen: Debian 5

Media Art Holland Abmahnung durch die Kanzlei Negele & Kollegen

Die Kanzlei Negele & Kollegen aus Augsburg ist eine feste Größe im Geschäft mit urheberrechtlichen Abmahnungen. Fast alle bisherigen Abmahnungen der Kanzlei Negele & Kollegen betreffen Filme. Diese Filme sind in aller Regel, wie ein Freund von mir diesen Bereich einmal so schön beschrieben hat, sogenannte "Liebesfilme."
Nunmehr hat die Kanzlei Negele & Kollegen offenbar einen weiteren Auftraggeber an Land gezogen: die Firma Media Art Holland, wie der Name bereits sagt mit Sitz in Holland. Diese ist angeblich die Inhaberin der Urheberrechte an diverser Software.
Wie mir berichtet wird, erfolgen derzeit Abmahnungen der Kanzlei Negele & Kollegen im Auftrag der Media Art Holland wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an folgender Software:
Debian 5.

Was wird in der Abmahnung gefordert?

Vom Empfänger der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung gegenüber der Media Art Holland sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von rund € 700,00 gefordert.

Sind die in der Abmahnung der Media Art Holland geltend gemachten Ansprüche berechtigt?

Debian 5 ist ein linuxbasiertes Betriebssystem. Dieses wird als Open Source Software von einer Gemeinschaft erstellt und ist nach meinem bisherigen Kenntnisstand lizenzfrei.
Die Firma Media Art Holland, vertreten durch die Kanzlei Negele & Kollegen, behauptet nun, dass sie die Urheberrechte an Debian 5 habe. Diese Aussage ist für mich zunächst einmal interessant, war ich doch bislang davon ausgegangen, dass die Software lizenzfrei ist.
Um eine kostspielige Unterlassungsklage zu verhindern wäre hier zu überlegen, ob rein vorsorglich eine Unterlassungserklärung abgegeben wird. Der Nachteil ist natürlich, dass diese 30 Jahre lang gültig ist. Wenn jedoch keine Unterlassungserklärung abgegeben wird und sich die Media Art Holland und die Kanzlei Negele & Kollegen sicher sind, dass der Media Art Holland die Urheberrechte an Debian 5 zustehen, wird wohl eine Klage auf Unterlassung gegen den Empfänger der Abmahnung folgen. Hierdurch entstehen Kosten von einigen Tausend Euro, die letztlich der tragen wird, der das Klageverfahren vor dem Landgericht verliert. Dies ist zu beachten, wenn man sich überlegt, ob man eine Unterlassungserklärung abgibt oder nicht.
Wenn man jedoch der Media Art Holland gegenüber eine Unterlassungserklärung abgibt, sollte keinesfalls die von der Kanzlei Negele & Kollegen vorformulierte Unterlassungserklärung verwendet werden. Diese ist extrem einseitig und lädt zu weiteren kostenpflichtigen Abmahnungen geradezu ein. Es sollte zur Vermeidung weiterer Nachteile unbedingt eine eigene Unterlassungserklärung erstellt werden, die genau auf Sie als Empfänger der Abmahnung zugeschnitten ist.
Bevor jedoch irgendein Euro an die Firma Media Art Holland oder die Kanzlei Negele & Kollegen gezahlt wird, sollten unbedingt entsprechende Nachweise in Bezug auf die Rechteinhaberschaft angefordert werden. Erst wenn der Nachweis erbracht ist - hier bin ich sehr gespannt, was von der Kanzlei Negele & Kollegen als Nachweis vorgelegt wird - sollte man sich Gedanken machen, ob und ggf. in welcher Höhe man eine Zahlung an die Media Art Holland bzw. die Kanzlei Negele & Kollegen leistet.
Nach unserer langjährigen Erfahrungen mit urheberrechtlichen Abmahnungen sind die in der Abmahnung geforderten Beträge in aller Regel deutlich überzogen. Selbst im Falle einer berechtigten Abmahnung sollte daher lediglich ein deutlich reduzierter Betrag gezahlt werden. Nach unserer Erfahrung ist es - unabhängig davon, dass das Einschalten eines eigenen Anwalts bei urheberrechtlichen Abmahnung immer ratsam ist, um eine gut formulierte Unterlassungserklärung erstellen zu lassen - auch unter Berücksichtigung der Kosten des eigenen Anwalts noch immer deutlich günstiger, einen eigenen Anwalt einzuschalten, als die Forderungen der Abmahnkanzlei zu begleichen.
Grundlegende Informationen rund um das Thema Urheberrecht und Abmahnungen finden Sie in unserem kostenlosen

Nutzen Sie bei Erhalt einer Abmahnung der Firma Media Art Holland durch die Kanzlei Negele & Kollegen unsere
Hotline bei Abmahnungen 06221 3262121

oder schicken Sie uns eine Nachricht über das folgende Kontaktformular:
Aus Datenschutzgründen sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, dass Daten, die Sie in dieses Kontaktformular eintragen, an uns gesendet und elektronisch zur Kommunikation gespeichert werden. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Name:
E-Mail:
Telefon:
Spamschutz - bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein:
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?
Nachricht:


Eingestellt am 26.04.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
Trackback

1 Kommentar zum Artikel "Abmahnung Media Art Holland durch Negele & Kollegen: Debian 5":

Am 06.11.2012 schrieb Volker folgendes:
*lol*

Debian steht unter den Lizenzen GPL, LGPL, MIT/BSD, ISC und ähnliche...

und all diese Lizenzen erlauben vor allem eines: die kostenlose Weitergabe. Die GPL wurde geschrieben, damit Nutzer Software weiter verteilen und verändern können...

Die Entwickler der Distribution achten genauestens darauf, dass dies auch so bleibt. Software die nicht kostenfrei ist bzw weitergegeben werden darf, wird bedingungslos entfernt...

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 5,0 bei 1 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)

Forsthoff Facebook Bild