Abmahnung Marko Schiek: Purzel Video GmbH

Purzel Video Abmahnung durch Marko Schiek

Die Firma Purzel Video GmbH, Industriestraße 69 a, 98669 Veilsdorf, ist Herstellerin diverser Pornofilme. Wegen behaupteter Urheberrechtsverletzungen an ihren Filmen über Tauschbörsen im Internet lässt die Purzel Video GmbH Abmahnungen über diverse Anwaltskanzleien verschicken. Die Abmahnung ist jeweils an den Inhaber eines Internetanschlusses gerichtet, über den angeblich die vorgeworfene Urheberrechtsvereltzung begangen wurde.
Eine dieser Kanzleien, die Abmahnungen für die Purzel Video GmbH verschickt, ist die Kanzlei Marko Schiek, Markt 9, 98617 Meiningen.

Die aktuelle Marko Schiek Abmahnung für Purzel Video

Mitte Januar 2011 erhielt eine Mandantin von mir eine auf 07.01.2011 datierte Abmahnung der Kanzlei Marko Schiek im Auftrag der Purzel Video GmbH. Ihr wurde vorgeworfen, dass über ihren Anschluss der Film
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angeboten wurde. Durch die Kanzlei Marko Schiek wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber der Purzel Video GmbH sowie die Zahlung eines Betrages in Höhe von € 1.267,60 gefordert, jeweils unter Fristsetzung bis zum 28.01.2011.

Wie ist eine Marko Schiek Abmahnung für die Purzel Video GmbH aufgebaut?

Üblicherweise wird auf Seite 1 der Abmahnung von RA Marko Schiek mitgeteilt, dass er die Firma Purzel-Video GmbH anwaltlich vertrete. Es sei festgestellt worden, dass über den Anschluss des abgemahnten Anschlussinhabers aus eine Urheberrechtsverletzung erfolgt sei. Anschließend wird auf den sog. Hashwert verwiesen, der mit einem menschlichen Fingerabdruck vergleichbar sei und die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung zweifelsfrei beweise. Auf Seite 2 der Abmahnung wird von Marko Schiek darauf hingewiesen, dass über eine spezielle Zeitsynchronisationssoftware der Computer, der eingesetzt wurde, unter anderem mit den Zeitservern der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig abgeglichen werde. Dadurch erfolge eine sekundengenaue Abgleichung.
Nach Ermittlung der IP-Adresse habe Marko Schiek vor dem Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen den Provider erwirkt, woraufhin der Anschlussinhaber als Inhaber der IP-Adresse mitgeteilt worden sei.
Auf Seite 3 der Abmahnung wird sodann auf ein entsprechendes Urteil des BGH vom 12.05.2010 (Aktenzeichen: I ZR 121/08) verwiesen, wonach der Inhaber eines WLAN-Anschlusses, der zum Zeitpunkt der Anschaffung des Routers marktübliche Sicherungen unterlässt, als Störer auf Unterlassung haftet, wenn Dritte den Anschluss missbräuchlich nutzen. Es folgt die Aufforderung durch die Kanzlei Marko Schiek, eine beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu untereichnen, alle Kopien des Films zu löschen und nicht mehr anderen Personen, insbesondere über Tauschbörsen, zugänglich zu machen. Sofern bis zu dem ebenfalls auf Seite 3 der Abmahnung genannten Datum keine Unterlassungserklärung im Original vorliegt, empfehle Marko Schiek der Purzel Video GmbH, zur Durchsetzung der Ansprüche den Rechtsweg zu beschreiten. Damit meint die Kanzlei Marko Schiek wohl den Gerichtsweg, denn der Rechtsweg ist aufgrund der Abmahnung bereits beschritten.
Anschließend folgt der Hinweis, dass der Empfänger der Abmahnung zur Erstattung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten verpflichtet sei. In vergleichbaren Fällen hätten Gerichte den Streitwert mit bis zu 30.000,00 Euro beziffert. Daher folgt auf Seite 4 der Abmahnung sodann die stolze Forderung der Purzel Video GmbH: € 1.267,60. Bei Zahlung dieses Betrages sei man bereit, die Angelegenheit als erledigt anzusehen.
Zur Begründung dieser Forderung beruft sich die Kanzlei offenbar überwiegend auf Schadensersatzansprüche. Ausgehend von einem bestimmten Verkaufspreis - bei der von mir geschilderten Abmahnung € 39,90 - sei bereits bei einer 25 Mal stattgefundenen Verfielfältigung ein Schaden in Höhe von € 997,50 entstanden. Hinzu kommen Ermittlungskosten sowie Gerichtskosten.
Auf Seite 5 der Abmahnung der Kanzlei Marko Schiek folgt der Hinweis, dass man nach fruchtlosem Fristablauf der Purzel Video GmbH anraten werde, den vollständigen Schadensersatz- und Kostenerstattungsanspruch geltend machen werde.
Der Abmahnung beigefügt ist eine Vollmacht der Purzel Video GmbH, in dem von mir geschilderten Fall unterzeichnet von Herrn Martin Göbel. Weiter ist auch eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt.

Was ist nach Erhalt einer Abmahnung von Marko Schiek zu tun?

Wie erhalten immer wieder Anrufe von Personen, die eine solche Abmahnung für reine Abzocke halten und dazu neigen, die Abmahnung im Papierkorb zu entsorgen. Freilich gibt es die berühmten Abo-Fallen, die tatsächlich eine reine Abzocke darstellen. Mit dieser Abo-Abzocke und dergleichen haben die Abmahnugnen von Marko Schiek jedoch nichts zu tun. Diese sollten daher auf alle Fälle ernst genommen werden, will man nicht riskieren, ein paar Woche nach Erhalt der Abmahnung den Gerichtsvollzieher mit einer Einstweiligen Verfügung an der Haustüre vorzufinden.
Zunächst einmal ist zu prüfen, ob die geltend gemachten Ansprüche tatsächlich bestehen. In erster Linie kommt es darauf an, ob tatsächlich über Ihren Anschluss aus die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung begangen wurde. Und falls ja, von wem.
Sofern die Urheberrechtsverletzung tatsächlich begangen wurde, haften Sie als Anschlussinhaber gegenüber der Purzel Video GmbH grundsätzlich auf Unterlassung. Ob dagegen tatsächlich Schadensersatzansprüche bestehen und wenn ja in welcher Höhe, ist eine Frage des Einzelfalls, die ein auf Urheberrecht spezialisierter Anwalt prüfen sollte.
Grundlegende Informationen rund um urheberrechtliche Abmahnungen im Bereich Filesharing finden Sie in meinem kostenlosen

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Eingestellt am 10.02.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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1 Kommentar zum Artikel "Abmahnung Marko Schiek: Purzel Video GmbH":

Am 21.04.2011 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Nachtrag vom 21.04.2011
Zwischenzeitlich liegt mir bei der oben dargestellten Abmahnung die Antwort der Kanzlei Marko Schiek vor. Die Angelegenheit konnte abgeschlossen werden. Wir konnten mit unserer Tätigkeit erreichen, dass meine Mandantin einen Betrag von weniger als 10 % der ursprünglichen Forderung an die Kanzlei Marko Schiek zahlt. Mit anderen Worten wurde der an die Kanzlei Marko Schiek zu zahlende Betrag im Vergleich zur Abmahnung um über 90 % gedrückt.
Die Kanzlei Marko Schiek ist hiermit einverstanden und hat ausdrücklich bestätigt, dass die Angelegenheit hiermit beendet ist.

Bearbeitet am 21.04.2011 von

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