Abmahnung Lena Nitro durch Urmann und Collegen

Urmann Abmahnungen: Lena Nitro

Lena Nitro ist der neue Star der Erotikbranche. Sie wird als neue Pornoqueen gehypt und ist Darstellerin zahlreicher Pornofilme. Offenbar ist sie für die Abmahnindustrie nicht nur eine Pornoqueen, sondern auch eine Abmahnqueen.
In den letzten Wochen haben mich zalreiche Abmahnungen erreicht, in denen es um die Urheberrechte an Lena Nitro Filmen geht. Die Abmahnungen erfolgen im Auftrag der Silwa Filmvertrieb AG über die Regensburger Kanzlei Urmann und Collegen. Nähere Informationen über die Kanzlei Urmann und Collegen finden Sie HIER.

Welche Lena Nitro Filme werden abgemahnt?

Lena Nitro ist Darstellerin zahlreicher Filme. Es ist daher damit zu rechnen, dass zukünftig Abmahnungen wegen aller dieser Filme erfolgen werden. Derzeit werden Abmahnungen überwiegend wegen folgender Filme verschickt:
Lena Nitro - Flatrateficken
Lena Nitro - Heisse Traeume
Lena Nitro - Exzesse beim Porno-Dreh.

Was wird in der Lena Nitro Abmahnung gefordert?

Die Kanzlei Urmann und Collegen fordert von Ihnen die Abgabe einer Unterlassungserklärung zugunsten der Silwa Filmvertrieb AG sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages von € 650,00.
ACHTUNG

Wie bereits an anderer Stelle in diesem Blog dargestellt droht hier weiterer Ärger. Zum einen versteckt sich in der vorgefertigten Unterlassungserklärung eine Falle in finanzieller Hinsicht: Wenn der Vergleichsbetrag nicht innerhalb der genannten Frist auf dem Konto der Kanzlei Urmann und Collegen eingeht, haben Sie sich mit der vorgefertigten Unterlassungserklärung zur Zahlung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von über € 1.000,00 verpflichtet, darüber hinaus zur Zahlung von Schadensersatz.
Außerdem deckt die vorgefertigte Unterlassungserklärung nur das eine abgemahnte Werk ab. Daher drohen weitere Abmahnungen, wenn weitere Filme heruntergeladen wurden.
Nähere und grundlegende Informationen über Abmahnungen im Bereich Urheberrecht finden Sie auf 60 Seiten in unserem kostenlosen
Handbuch Filesharing

Daher:

Gehen Sie zum Fachmann. Ein auf Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann eine auf Sie zugeschnittene Unterlassungserklärung erstellen, die höheren Zahlungsverpflichtungen als unbedingt notwendig und auch weiteren Abmahnungen vorbeugen kann. Auch der geforderte "Vergleichsbetrag" von € 650,00 ist in aller Regel deutlich zu hoch. Insgesamt ist es daher meistens deutlich billiger, einen eigenen Rechtsanwalt zu beauftragen, als den geforderten Vergleichsbetrag zu zahlen.
Nutzen Sie unsere bundesweite
Hotline bei Abmahnungen: 06221 3262121

oder teilen Sie uns Ihr Anliegen über das folgende Kontaktformular mit:
Aus Datenschutzgründen sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, dass Daten, die Sie in dieses Kontaktformular eintragen, an uns gesendet und elektronisch zur Kommunikation gespeichert werden. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Datenschutzerklärung.
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Eingestellt am 20.03.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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