Abmahnung KLAKA Rechtsanwälte: Longchamp SAS wegen Le Pliage Handtaschen

Zahlreiche Le Pliage (Handtasche) Abmahnungen der Longchamp SAS (Paris) durch die Kanzlei KLAKA Rechtsanwälte

Zahlreiche Internethändler erhalten derzeit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der Firma Longchamp SAS aus Paris, ausgesprochen durch die Kanzlei KLAKA Rechtsanwälte. Bei der Kanzlei KLAKA Rechtsanwälte mit Standorten in München und Düsseldorf handelt es sich - anders als im Falle zahlreicher anderer Kanzleien, die Abmahnungen - nicht um eine "Abmahnklitsche", die mit einer Abmahnwelle das schnelle Geld machen will, sondern um eine alteingeseesene und höchst renommierte Kanzlei, die seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes tätig ist. Auch bei der Pariser Firma Longchamp SAS, in deren Namen die Abmahnungen ausgesprochen werden, steht weit davon entfernt, durch Massenabmahnungen ihr Geld zu verdienen.
Dennoch werden derartige Abmahungen derzeit in größerem Umfang ausgesprochen. Wir wollen Ihnen die aktuellen Longchamp SAS Abmahnungen anhand des Beispiels einer unserer Kanzlei aktuell zur Bearbeitung vorgelegten Abmahnung einmal näher darstellen.

KLAKA Rechtsanwälte Longchamp SAS Abmahnung: um was geht es?

Die Longchamp SAS vertreibt erfolgreich die von ihr produzierte Handtasche mit dem Namen Le Pliage. Die Handtasche Le Pliage gibt es in zahlreichen Farben und Größen und wird nach den Angaben in der durch die Kanzlei KLAKA Rechtsanwälte ausgesprochenen Abmahnung hunderttausendfach alleine in Deutschland verkauft. Dies dürfte sicherlich keine Übertreigung sein. Es ist somit von einer überragenden Bekannteheit der Handtasche Le Pliage auszugehen.
Die Longchamp SAS erhebt in der durch die Kanzlei KLAKA Rechtsanwälte ausgesprochenen Abmahnung den Vorwurf, dass der abgemahnte Internethändler eine Handtasche zum Verkauf angeboten hat, die mit der Handtasche Le Pliage verwechselt werden kann. Konkret geht es daher um den wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz nach § 4 Nr. 9 UWG. In anderen Longchamp SAS durch die Kanzlei KLAKA Rechtsanwälte geht es dagegen um den Vorwurf der Markenrechtsverletzung.

KLAKA Rechtsanwälte Longchamp SAS Abmahnung: was wird gefordert?

Der Empfänger der Abmahnung wird durch die Kanzlei KLAKA Rechtsanwälte aufgeforert, gegenüber der Longchamp SAS wegen der vorgeworfenen Wettbewerbsrechtsverletzung eine Unterlassungserklärung abzugeben, Rechtsanwaltskosten zu erstatten sowie Auskunft zu erstatten.
Derartige Forderungen entsprechen dem anderer vergleichbarer wettbewerbsrechtlicher bzw. markenrechtlicher Abmahnungen. Untermauert wird diese Forderung mit dem Verweis auf eine kürzlich ergangene Entscheidung des Landgerichts Frankfurt im Rahmen eines Verfahrens der Einstweiligen Verfügung, die durch den dortigen Gegner als endgültige Regelung akzeptiert wurde.
Eine Verletzung des § 4 Nr. 9 UWG in der hier dargestellten Abmahnung wird damit begründet, dass die angebotene Handtasche aufgrund der Gestaltung dem Modell Le Pliage zum Verwechseln ähnlich sei.

KLAKA Rechtsanwälte Longchamp SAS Abmahnung: was tun?

Wenn auch Sie eine durch die Kanzlei KLAKA Rechtsanwälte im Auftrag der Longchamp SAS wegen einer Wettbewerbs- oder Markenrechtsverletzung in Bezug auf die Handtasche Le Pliage erhalten haben, sollten Sie diese Abmahnung unbedingt ernst nehmen. In dem hier besprochenen Fall kam unserem Mandanten die Abmahnung zunächst merkwürdig vor, hatte er die angebotenen Handtaschen doch auf einer renommierten Lederwarenmesse von dem Hersteller Desigual erworben. Und Desigual hatte versichert, dass die Handtaschen "einwandfrei" seien.
Dennoch ist es im Verhältnis zu einem bekannten Markenhersteller unter Umständen nicht ausreichend, sich auf Zusicherungen eines Dritten - hier der Firma Desigual zu verlassen.
Die einer Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist oftmals ungünstig bzw. einseitig zum Gunsten des Abmahners formuliert. So ist auch hier eine Vertragsstrafe von € 6.000,00 genannt, was etwas hochgegriffen erscheint. Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte daher nicht ohne vorherige gründliche Beratung unterzeichnet werden.
Eine andere Frage ist, ob nicht von der Firma Desigual Schadensersatz gefordert werden kann. Hierzu zählen die von der Kanzlei KLAKA Rechtsanwälte bzw. der Firma Longchamp SAS erhobenen Forderungen ebenso wie die eigenen Rechtsanwaltskosten. Wir haben bereits zahlreiche wettbewerbs- und markenrechtliche Abmahnungen bearbeitet, dabei unberechtigte oder zu weitgehende Forderungen abgewehrt und wenn nötig auch Schadensersatzansprüche unserer Mandanten gegenüber Herstellern bzw. Großhändlern erfolgreich durchgesetzt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden, wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Update Oktober 2016

Vor kurzem erhielt eine weitere Mandantin unserer Kanzlei eine Abmahnung der Firma Longchamp SAS durch die Kanzlei KLAKA Rechtsanwälte. Die Mandantin hatte die Handtaschen über die englische Firma Supamax Ltd. bezogen, die die Internetseite www.jewelcity.de betreibt. Auch hier stehen wieder Schadensersatzansprüche unserer Mandantin gegen den Großhändler im Raum, hier also gegen die Firma Supamax Ltd. als Betreiberin der Seite www.jewelcity.de. Die Firma Supamax Ltd. hat auch bereits einen Warenrückruf der betreffenden Handtaschen gestartet.


Eingestellt am 09.02.2015 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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