Abmahnung IDO Interessenverband: fehlender Link zur OS-Plattform

Erneut Abmahnungen des IDO Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsultung deutscher Online-Unternehmen e.V.: OS-Plattform

Erneut hat uns ein Onlindhändler eine Abmahnung des IDO Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsultung deutscher Online-Unternehmen e.V.vorgelegt. Dieser IDO Interessenverband hat in den letzten Jahren bereits eine hohe Zahl von Abmahnungen ausgesprochen, die jeweils unterschiedliche Wettbewerbsverstöße zum Gegenstand hatten. In zahlreichen vom IDO Interessenverband ausgesprochenen Abmahnungen ging es um mehrere gerügte Wettbewerbsverstöße.
Seit Anfang des Jahres 2016 besteht nach der ODR-Verordnung für in der EU niegergelassene Unternehmer, die online Kaufverträge eingehen, eine Verpflichtung, auf ihrer Internetseite einen für Verbraucher leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform einzurichten. Erste Abmahnungen wegen fehlerhafter Links zur OS-Plattform durch Onlinehändler wurden im Februar 2016 bekannt, kurze Zeit später wurden solche OS-Plattform Abmahnungen auch durch den IDO Interessenverband ausgesprochen. Nachdem sich erneut ein Betroffener einer solchen Abmahnung an unsere Kanzlei wandte, wollen wir diese aktuelle IDO Interessenverband Abmahnung an dieser Stelle einmal näher darstellen.

IDO Interessenverband Abmahnung OS-Plattform etc.: Um was geht es?

In derartigen Abmahnungen geht es darum, dass der IDO Interessenverband verschiedene Punkte als wettbewerbswidrig beanstandet und deshalb eine Unterlassungserklärung fordert. In der hier besprochenen aktuellen Abmahnung geht es um folgende Beanstandungen:
- fehlender Link zur OS-Plattform
- widersprüchliche Widerrufsfristen
- Angabe ungenauer Lieferzeiten

Derartige Punkte werden im Übrigen nicht nur vom IDO Interessenverband abgemahnt, sondern auch von anderen Wettbewerbsverbänden und Wettbewerbern. Widersprüchliche Widerrufsfristen oder sonst widersprüchliche Widerrufsbelehrungen werden bereits seit längerer Zeit abgemahnt und stellen eine Irreführung der Marktteilnehmer dar. Ungenaue Lieferzeitangaben werden von der Rechtsprechung ebenfalls als abmahnfähig angesehen. So hat das Kammergericht in Berlin mit Beschluss vom 03.04.2007 (AZ.: 5 W 73/07) eine Klausel, in der eine Lieferzeitangabe "in der Regel" in den AGB des Onlinehändlers enthalten war, als wettbewerbswidrige ungenaue Lieferzeitangabe beanstandet.
Neu sind seit dem Jahr 2016 Abmahnungen, in denen der Vorwurf des fehlenden Links zur OS-Plattform erhoben wird. Die OS-Plattform zur außergerichtlichen Streitbeilegung nach der ODR Verordnung ist eigentlich dazu gedacht, die Rechte des Verbrauchers in sinnvoller Weise dadurch zu stärken, dass der Verbraucher neben einer gerichtlichen Geltendmachung seiner Ansprüche die Möglichkeit bekommt, eine außergerichtliche Streitschlichtung durchzuführen, mit der er in vielen Fällen besser, schneller und kostengünstiger zu einem Ergebnis kommt. Tatsächlich hat die Verpflichtung für Onlinehändler, einen Link auf die OS-Plattform zu setzen, zu einer regelrechten Flut von Abmahnungen geführt. Das Landgericht Bochum hat im Rahmen einer einstweiligen Verfügung mit Beschluss vom 09.02.2016 (AZ.: I-14 O 21/16) in einem fehlenden Link zur OS-Plattform einen Wettbewerbsverstoß gesehen, der zu einem Unterlassungsanspruch führt. Mit Urteil vom 31.03.2016 hat das Landgericht Bochum seine Entscheidung bestätigt und den Widerspruch des abgemahnten Onlinehändlers zurückgewiesen.

IDO Interessenverband Abmahnung OS-Plattform widersprüchliche Widerrufsfristen Angabe ungenauer Lieferzeiten: was wird gefordert?

Wie bei jeder wettbewerbsrechtlichen Abmahnung wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Die Unterlassungserklärung soll dabei gegenüber dem
IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. abgegeben werden. In unserem Fall wurde der Abmahnung durch den IDO Interessenverband eine Unterlassungserklärung beigefügt, in der sich der abgemahnte Onlinehändler verpflichten soll, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr mit Endverbrauchern im Fernabsatz mit Waren seiner Branche Angebote zu veröffentlichen und / oder zu unterhalten,
- ohne auf der Internetseite einen für Verbraucher leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform einzustellen
- bei denen über widersprüchliche Widerrufsfristen belehrt wird
-bei denen die Klausel "Die Lieferzeit für ... beträgt im Regelfall 3 Werktage nach Geldeingang" oder eine inhaltsgleiche Klausel verwendet wird.
Außerdem soll der Empfänger der Abmahnung Kosten in Höhe von € 232,05 erstatten.

IDO Interessenverband Abmahnung: sind diese Forderungen berechtigt oder liegt etwa ein Rechtsmissbrauch vor? Ist der Verband aktivlegitimiert?

Hier liegt die Besonderheit darin, dass nicht ein Mitbewerber die Abmahnung ausspricht, der ohne Zweifel Unterlassungansprüche geltend machen kann, sofern er zu dem abgemahnten Onlinehändler in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis steht. Vielmehr erfolgt die Abmahnung durch den IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. und damit durch einen Verband. Solche Wettbewerbsverbände müssen zum Nachweis ihrer Aktivlegitimation nachweisen, dass ihnen eine erhebliche Anzahl von Händlern der jeweiligen Branche als Mitglieder angehören und dass sie über ausreichend sachliche und finanzielle Mittel verfügen, die satzungsgemäßen Zwecke auch zu verfolgen. Verbände, die auf der Liste qualifizierter Einrichtungen zu finden sind, sind stets aktivlegitmiert und können somit Abmahnungen aussprechen.
Beim IDO Interessenverband wurde die Aktivlegitimation bereits von vielen Seiten bestritten, außerdem wurde dem Verband ein Rechtsmissbrauch vorgeworfen. Das Landgericht Leipzig hat die Fragen des Rechtsmissbrauchs und auch der Aktivlegitimation des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. in einer Klage auf Erstattung der Abmahnkosten offen gelassen, da der Verband nach Ansicht des Gerichts den geltend gemachten Anspruch nicht hinreichend deutlich dargelegt hat. Auch wenn der IDO Interessenverband dieses Verfahren vor dem Landgericht Leipzig verloren hat, ist damit nichts über die Aktivlegimation oder über einen etwaigen Rechtsmissbrauch gesagt, da diese Fragen durch das Gericht offengelassen wurden. Es gibt jedoch zahlreiche Entscheidungen, die die Aktivlegitimation, d.h. die Anspruchsberechtigung, des IDO Interessenverband bejaht haben.

IDO Interessenverband Abmahnung: was tun?

Die Kosten in Höhe von € 232,05 für die Abmahnung sind nicht hoch, verglichen mit Abmahnungen von Wettbewerbern, die durch Anwälte ausgesprochen werden. Man sollte sich hierdurch allerdings nicht verleiten lassen und den Betrag vorschnell bezahlen und einfach die beigefügte Unterlassungserklärung unterschrieben zurückschicken. Denn in vielen Fällen kommt dann das böse Erwachen: Der IDO Interessenverband hat bereits in zahlreichen Fällen, in denen gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung verstoßen wurde, eine Vertragsstrafe eingefordert. In vielen Fällen liegt die vom IDO Interessenverband geforderte Vertragsstrafe bei € 4.000,00. Dies wird dann also richtig teuer.
Wer eine solche Abmahnung erhalten hat, sollte diese zunächst prüfen lassen. Gegebenenfalls sollte dann eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Die rechtlichen Folgen einer solchen Unterlassungserklärung sollten jedoch vor Abgabe der Unterlassungserklärung unmissverständlich klar sein. Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz habe ich bereits eine hohe Zahl wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen bearbeitet und stehe gerne auch Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie eine IDO Interessenverband Abmahnung erhalten haben.


Eingestellt am 02.07.2016 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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