Abmahnung Geto Gold Musikverlag GbR: Die Atzen mit Nena - Strobo Pop

Geto Gold Musikverlag GbR Abmahnung durch Kanzlei Fareds

Die Hamburger Kanzlei Fareds, Dr. Fleischer und Kollegen, verschickt im Auftrag diverser Rechteinhaber Abmahnungen an Nutzer von Tauschbörsen bzw. die dahinter stehenden Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen.
Nunmehr hat die Kanzlei Fareds einen neuen Auftraggeber, die Firma Geto Gold Musikverlag GbR, Blücherstr. 22, 10961 Berlin. Diese ist Rechteinhaberin an diversen Musikstücken.

Für was erfolgt die Abmahnung des Geto Gold Musikverlag?

Es ist wahrscheinlich, dass in naher Zukunft an ganz unterschiedlichen Werken Abmahnungen durch die Kanzlei Fareds im Auftrag der Firma Geto Gold Musikverlag GbR erfolgen. Derzeit werden von Fareds Abmahnungen insbesondere wegen Urheberrechtsverletzungen an folgendem Musikwerk verschickt:
Die Atzen mit Nena - Strobo Pop.

Was wird in der Abmahnung gefordert?

Der Empfänger der Abmahnung wird aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zugunsten der Geto Gold Musikverlag GbR abzugeben und einen sog. Vergleichsbetrag in Höhe von € 450,00 zahlen.

Sind die in der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche berechtigt?

Wenn über Ihren Anschluss aus tatsächlich die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung begangen wurde, haben Sie eine Unterlassungserklärung abzugeben. Vorsicht ist angezeigt bei der vorgefertigten Unterlassungserklärung. Sofern Sie diese in dieser Form abgeben, ist die Gefahr weiterer Abmahnungen extrem hoch.
Darüber hinaus halten wir den geforderten Betrag für deutlich überzogen.
Vorsicht ist auch deshalb angebracht, weil das Werk "Die Atzen mit Nena - Strobo Pop" sich auf Samplern und den German Top 100 Single Charts befindet. Hier ist die Gefahr weiterer Abmahnungen besonders groß.

Was soll ich bei einer Abmahnung von Geto Gold tun?

Reagieren Sie nicht überstürzt und lassen sich unbedingt beraten, bevor Sie mit der Kanzlei Fareds Kontakt aufnehmen. Wir haben seit Beginn der ersten Geto Gold Abmahnungen zahlreiche Abmahnungen der Kanzlei Fareds im Auftrag von Geto Gold bearbeitet. Bei jeder dieser Geto Gold Abmahnungen hielten wir den geforderten Betrag für zu hoch.
Gerne können Sie unsere bundesweite
Hotline bei Abmahnungen: 06221 3262121

nutzen, oder schildern Sie uns Ihren Fall kurz mit folgendem Kontaktformular:

Aus Datenschutzgründen sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, dass Daten, die Sie in dieses Kontaktformular eintragen, an uns gesendet und elektronisch zur Kommunikation gespeichert werden. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Datenschutzerklärung.
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Eingestellt am 15.04.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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