Abmahnung GV World GmbH: Yolki

GV World GmbH Abmahnung durch Kornmeier & Partner am Film Yolki

Die Kanzlei Kornmeier gehört zu den aktivsten Kanzleien im Zusammenhang mit Abmahnungen. Sie verschickt Abmahnungen an Nutzer von Tauschbörsen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen über deren Anschluss. Nähere Informationen zu Abmahnungen durch die Kanzlei Kornmeier finden Sie HIER.
Die Kanzlei hat nunmehr offenbar einen weiteren Auftraggeber gefunden: die GV World GmbH mit Sitz 67433 Neustadt an der Weinstraße, Harthäuser Weg 37.
Abmahnungen für die GV World GmbH erfolgen derzeit überwiegen für folgenden Film:
Yolki.

Dabei handelt es sich um einen russischsprachigen Film. Zwischenzeitlich erfolgen auch Abmahnungen der GV World für den Film Lucky Trouble. Hier finden Sie

Was wird in der Abmahnung der GV World GmbH gefordert?

In der Abmahnung wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung zugunsen der GV World GmbH sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von € 800,00 gefordert.

Sind diese Forderungen der GV World GmbH berechtigt?

Grundsätzlich haben Sie eine Unterlassungserklärung abzugeben, wenn über Ihren Anschluss die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung begangen wurde. Ausnahmen sind jedoch zu machen.
Zu klären ist, ob die GV World GmbH überhaupt Rechte an dem Film Yolki geltend machen kann. Mir liegt ein Ausdruck vor, demzufolge Rechteinhaber an dem Film "Yolki" in Russland eine Firma "TaBBak" sein soll. Diese hat wohl die Firma "TaBBak" einer Firma "Internet Copyright Management" mit Sitz in Moskau die Lizenz für alle Staaten erteilt. Ausdrücklich zugelassen wurde die Möglichkeit, Lizenzen für einelne Staaten weiterzuerteilen. Es bleibt daher abzuklären, ob die Firma GV World GmbH, welche Abmahnungen für den Film Yolki in Deutschland verschicken lässt, hierzu überhaupt befugt ist.
Ein Mandant von mir, der vor kurzem eine Abmahnung der GV World GmbH wegen Yolki erhalten hat, ist einmal an die Anschrift der GV World GmbH in Neustadt gefahren und hat dort außer einem Briefkasten und einer Klingel nichts gefunden. Auf sein Klingeln wurde ihm nicht geöffnet.
In diesem Fall habe ich daher - bevor wir auf die Forderugnen eingehen - zunächst um Übersendung vollständiger Nachweise gebeten.

Was soll ich tun, wenn ich eine Abmahnung der GV World GmbH erhalten habe?

Wenden Sie sich an einen Anwalt, der sich damit auskennt. Nutzen Sie unsere bundesweite
Hotline bei Abmahnungen: 06221 3262121.


Eingestellt am 09.03.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
Trackback

4 Kommentare zum Artikel "Abmahnung GV World GmbH: Yolki":

Am 20.03.2011 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Update 20.03.2011 zu Yolki und GV World GmbH:
Inzwischen haben meine Kanzlei zahlreiche Abmahnungen der GV World GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film Yolki erreicht.
Ich habe von der Kanzlei Kornmeier & Partner noch immer keinerlei Nachweise darüber erhalten, dass die GV World GmbH berechtigt ist, Abmahnungen für den Film Yolki zu verschicken.
In den Abmahnungen, die ich bearbeite, fordere ich daher zunächst weiter die Vorlage aussagekräftiger Nachweise, dass die GV World GmbH hierzu berechtigt ist. Vorsorglich empfehle ich meinen Mandanten, dennoch bereits jetzt eine Unterlassungserklärung abzugeben. Diese sollte so gefasst werden, dass weiteren Abmahnungen der GV World GmbH vorgebeugt wird. Möglicherweise werden ja in einigen Wochen oder Monaten Abmahnungen für die GV World GmbH wegen ganz anderer Filme verschickt. Hier gilt es daher für die Mandanten, weiteren Schaden zu verhindern.

Bearbeitet am 20.03.2011 von

Am 23.05.2011 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Update 25.03.2011 zu GV World Abmahnungen an Yolki:
Zwischenzeitlich habe ich in einigen der von mir bearbeiteten Fällen einen Lizenzvertrag zwischen dem Moskauer Regisseur von Yolki und der GV World GmbH erhalten. Davon abgesehen, dass ich aus rechtlichen Gründen grundsätzliche Zweifel an der Gültigkeit des Vertrages habe, frage ich mich, welche Rechte denn wohl der Regisseur am Film Yolki haben kann. Denn nur dann, wenn der Regisseur tatsächlich Urheberrechte an Yolki hat, kann er die GV World GmbH wirksam ermächtigen, Abmahnungen in Deutschland auszusprechen. Ich bin gespannt, was ich als Antwort hierauf von der Kanzlei Kornmeier & Partner erhalte.
Am 22.07.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo ich wollte Fragen was die Kanzlei Kornmeier & Partner auf ihre unten stehende Frage geantwortet hat ?

Davon abgesehen, dass ich aus rechtlichen Gründen grundsätzliche Zweifel an der Gültigkeit des Vertrages habe, frage ich mich, welche Rechte denn wohl der Regisseur am Film Yolki haben kann. Denn nur dann, wenn der Regisseur tatsächlich Urheberrechte an Yolki hat, kann er die GV World GmbH wirksam ermächtigen, Abmahnungen in Deutschland auszusprechen. Ich bin gespannt,

MfG

Alexander

Am 22.07.2011 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Hallo!

von der Kanzlei Kornmeier & Partner erhielt ich leider in dem dargestellten Fall noch keine Antwort auf meine Frage, wem denn die Rechte an "Yolki" in Russland zustehen. Ich habe diese Frage in allen Mandaten, die ich in Sachen Yolki habe und in denen mir die Kanzlei Kornmeier & Partner die Vereinbarung mit dem Regisseur als "Nachweis" vorgelegt hat, gestellt. In keinem der Mandante habe ich von der Kanzlei Kornmeier & Partner bislang ausreichende Nachweise erhalten.
Ich gehe daher davon aus, dass die Kanzlei Kornmeier & Partner zumindest gegenüber denjenigen Abgemahnten, die von unserer Kanzlei vertreten werden, ihre Forderungen eingestellt hat.
Neben Yolki werden von GV World durch Kornmeier & Partner inzwischen noch weitere Filme abgemahnt. Auch hier habe ich bei jeder einzelnen Abmahnung aussagekräftige Nachweise angefordert. Von Kornmeier & Partner erhielt ich bei diesen Abmahnungen bislang noch keine Antwort.
Sofern Sie Fragen hierzu haben, können Sie mich auch gerne unter 06221 3262121 telefonisch erreichen.

Bearbeitet am 22.07.2011 von

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