Abmahnung Erotic Planet Wolfgang Embacher GmbH über U + C Rechtsanwälte, APW bzw. Schulenberg & Schenk

Neue U + C Rechtsanwälte Filesharing Abmahnung: Erotic Planet Wolfgang Embacher GmbH

Die Erotic Planet Wolfgang Embacher GmbH versendet über die Regensburger Kanzlei U + C Urmann und Collegen, die Kanzlei APW (Auffenberg und Kollegen) aus Dortmund sowie die Hamburger Kanzlei Schulenberg & Schenk Abmahnungen an Tauschbörsennutzer wegen behaupteter Urheberrechtsverletzungen.
Wie der Name schon sagt, ist die Erotic Planet Wolfgang Embacher GmbH ausschließlich im Erotikbereich tätig. Abgemahnt werden daher Pornofilme.
Wie auch andere Abmahnungen der Kanzlei U + C Urmann und Collegen bzw. von APW bzw. Schulenberg & Schenk sind auch die Abmahnungen für die Erotic Planet Wolfgang Embacher GmbH weitgehend gleich aufgebaut. Da es sich um insgesamt 3 Kanzleien handelt, die für die eroticplanet Wolfgang Embacher GmbH tätig sind, gibt es naturgemäß bei den Abmahnungen der einzelnen Kanzleien gewissen Nuancen. An dieser Stelle werden exemplarisch Abmahnungen der U + C Rechtsanwälte dargestellt.

eroticplanet Wolfgang Embacher GmbH Abmahnung: um was geht es?

Auf der ersten Seite der Abmahnung wird mitgeteilt, von der Erotic Planet Wolfgang Embacher GmbH bevollmächtigt und beauftragt zu sein, gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen. Anschließend wird ein bestimmter Zeitpunkt angegeben, zu dem eine näher genannte Datei über eine bestimmte IP-Adresse angeboten worden sein soll. Dies sei beweissicher festgestellt und dokumentiert.
Auf Seite 2 der Abmahnung bringt die Kanzlei U + C Urmann und Collegen grundsätzliche Ausführungen über die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers sowohl für eigenes Verhalten als auch für das Verhalten Dritter. Diese Ausführungen werden durch einige Gerichtsurteile untermauert.

eroticplanet Wolfgang Embacher GmbH Abmahnung: was wird gefordert?

Anschließend fordert Sie die Kanzlei U + C Urmann und Collegen im Namen der Erotic Planet Wolfgang Embacher GmbH auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Darüber hinaus sollen Sie auf Ersatz von Rechtsanwaltskosten sowie auf Schadensersatz haften. Zur Abgeltung dieser Ansprüche wird ein Vergleichsbetrag in Höhe von € 650,00 genannt.
Auf Seite 3 der Abmahnung nennt die Kanzlei U + C Urmann und Collegen schließlich eine Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung und der Kosten.
Auf Seite 4 wird eine Kopie der Vollmacht der Erotic Planet Wolfgang Embacher GmbH mitgeschickt, auf Seite 5 eine vorformulierte Unterlassungserklärung.

eroticplanet Wolfgang Embacher GmbH Abmahnung: Vorsicht Falle!

Diese vorformulierte Unterlassungserklärung der Kanzlei U + C Urmann und Collegen sollte auf keinen Fall verwendet werden. Unter dem letzten Punkt (4.) der Unterlassungserklärung verpflichten Sie sich zur Zahlung des oben genannten Abgeltungsbetrages in Höhe von € 650,00. Dies gilt jedoch nur bei fristgerechter Zahlung. Einen Punkt weiter oben (3.) verpflichten Sie sich zur Zahlung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von € 25.000,00. Dies sind insgesamt € 1.085,04! Wenn Sie also die genannten € 650,00 nicht bezahlen oder wenn diese erst verspätet gezahlt werden - entscheidend ist der Zahlungseingang auf dem Konto der Kanzlei U + C Urmann und Collegen - verpflichten Sie sich zur Zahlung von € 1.085,04, ohne dies zu wissen!!!

eroticplanet Wolfgang Embacher GmbH Abmahnung: was tun?

Wichtig ist daher auf jeden Fall, die gesetzte Frist zu beachten. Ansonsten droht eine noch teurere Unterlassungsklage vor einem Landgericht. Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollt jedoch in keinem Falle unterzeichnet werden, da diese so nachteilig wie irgend möglich formuliert ist.
Lassen Sie sich bei Erhalt einer Abmahnung durch die Kanzlei U + C Urmann und Collegen im Auftrag der Erotic Planet Wolfgang Embacher GmbH unbedingt anwaltlich beraten und eine eigene Unterlassungserklärung formulieren. Dies spart unnötige Kosten.

UPDATE 01.02.2011

Während Abmahnungen der Wolfgang Embacher Filmproduktion bislang über die Kanzlei U+C erfolgt sind, erreicht mich nun eine Abmahnung von Herrn Wolfgang Embacher, Inhaber der Firma Wolfgang Embacher Filmproduktion, über die Dortmunder Kanzlei Auffenberg & Kollege. Nunmehr wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber der Firma Wolfgang Embacher Filmproduktion, Am Lehmwold 42, 25524 Itzehoe sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von € 460,00 gefordert. Die Abmahnung ist datiert auf den 27.01.2011, die Unterlassungserklärung sowie der Pauschalbetrag werden bis zum 07.02.2011 gefordert.

Was tun bei einer Abmahnung der Wolfgang Embacher Filmproduktion?

In der Regel sind die in einer Abmahnung geforderten Beträge selbst im Falle einer berechtigten Abmahnung zu hoch und können bei Beauftagung eines eigenen Anwalts deutlich reduziert werden.
Nutzen Sie unsere bundesweite
Hotline bei Abmahnungen:
06221 3262121

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Eingestellt am 08.10.2010 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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