Abmahnung Eclipse - Biss zum Abendrot Tele München Fernseh GmbH über Waldorf Frommer

Tele München Fernseh GmbH lässt für den Film Eclipse - Biss zum Abendrot durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte abmahnen

Die Münchner Kanzler Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt für die Tele München GmbH & Co Produktionsgesellschaft wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Film Eclipse - Biss zum Abendrot ab.

Abmahnung Eclipse - Biss zum Abendrot: um was geht es?

Eclipse - Biss zum Abendrot ist der dritte Teil der Twilight-Saga und war ab Juli 2010 in den Kinos.
Geltend gemacht wird von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer behaupteten Urheberrechtsverletzung mittels illegalem Datentausch über ein Peer-to-Peer-Netzwerk zunächst ein Unterlassungsanspruch.

Abmahnung Eclipse - Biss zum Abendrot: was wird gefordert?

Die Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Film Ecplise - Biss zum Abendrot im Auftrag der Tele München sind allesamt ähnlich aufgebaut und bestehen aus 5 Seiten Text, einer Seite Unterlassungserkärung, einer Seite Ermittlungsdatensatz, einem Überweisungsträger sowie einer Kopie eines Beschlusses eines Landgerichts. Bis vor kurzem bestanden die Abmahnungen noch aus 12 Seiten Text, inzwischen hat man sich einige Textbausteine gespart.
Auf Seite 1 der Abmahnung wird von der Kanzlei Waldorf Frommer die anwaltliche Vertretung der Tele München Fernseh GmbH & Co Produktionsgesellschaft angezeigt und mitgeteilt, dass diese wegen der unerlaubten Verwertung ihres geschützten Repertoires in einer Tauschbörse gegen den Empfänger der Abmahnung vorgeht. Auf Seite 2 der Abmahnung folgen die Benennung des Films "Eclipse - Biss zum Abendrot" sowie ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum sowie eine IP-Adresse. Ab Seite 3 der Abmahnung benennen die Waldorf Frommer Rechtsanwälte die aufgrund der behaupteten Urheberrechtsverletzung resultierenden Ansprüche der Tele München Fernseh GmbH: Unterzeichnung der Unterlassungserkärung (Seite 4 der Abmahnung), Ersatz der Rechtsverfolgungskosten (Seite 5 der Abmahnung), Ersatz des entstandenen Schadens (Seite 10 der Abmahnung).
Da die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwaltskanzlei als typische Abmahnkanzlei mit ihren Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen Geld verdienen möchte, nimmt die Begründung der Rechtsanwaltskosten auf den Seiten 5 - 10 der Abmahnung am meisten Platz im gesamten Abmahnschreiben ein. Allerdings wird hier die Rechtslage nur verkürzt und einseitig wiedergegeben: Zwar kann bei einem Film durchaus ein Streitwert von € 10.000,00 anzunehmen sein. Dies ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass in gewissen Fällen, auf welche die Kanzlei Kanzlei Waldorf naturgemäß nicht eingeht, die Höhe der Anwaltskosten auf € 100,00 beschränkt ist.
Somit ist äußerste Vorsicht geboten, wenn auf Seite 11 der Abmahnung folgende Aufstellung der "geschuldeten Einzelbeträgte" kommt:
Rechtsanwaltskosten EUR 506,00
Schadensersatz EUR 450,00
Gesamtsumme EUR 956,00

Abmahnung Eclipse - Biss zum Abendrot: was tun?

Ob sich die Höhe der Rechtsanwaltskosten in Ihrem Fall tatsächlich durchsetzen lässt, kann Ihnen nur ein auf Urheberrechtsverletzungen spezialisierter Rechtsanwalt sagen. Dasselbe gilt, wenn es um den Ihnen gegenüber geltend gemachten Schadensersatz geht.
Vorsicht: Gefahr von Folgeabmahnungen!!
Zwischenzeitlich erfolgen neben Eclipse - Biss zum Abendrot auch Abmahnungen für folgende Filme:
Breaking Dawn - Biss zum Ende der Nacht
New Moon - Biss zur Mittagsstunde
Twilight - Biss zum Morgengrauen

Lassen Sie sich von uns unverbindlich beraten, wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film Eclipse - Biss zum Abendrot erhalten haben. Wir können Ihnen auch dabei helfen, diese Folgeabmahnungen zu verhindern.


Eingestellt am 13.10.2010 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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6 Kommentare zum Artikel "Abmahnung Eclipse - Biss zum Abendrot Tele München Fernseh GmbH über Waldorf Frommer":

Am 26.02.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Tag
Ich habe ein solches Brief bekommen was soll ich tun?
Am 27.02.2012 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Das kann man ohne Kenntnis der näheren Umstände nicht ohne Weiteres beantworten. Gerne können Sie uns Ihren Fall schildern, dann geben wir Ihnen eine erste Einschätzung.

Freundliche Grüße
Andreas Forsthoff

Am 19.09.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Wieso können Sie keine anständige Antwort zu der sinnvollen Vorgehensweise geben? Offensichtlich sind alle Abmahnungen inhaltlich identisch.

Das macht keinen seriösen Eindruck!!!

Am 20.09.2012 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Da muss ich Ihnen widersprechen! Zwar sind die Abmahnungen alle weitgehend inhaltlich identisch, das ist zutreffend.

Alles andere muss jedoch abgeklärt werden. Liegt beispielsweise ein Ermittlungsfehler oder ein Auskunftsfehler vor? Kann die IP-Adresse zum fraglichen Zeitpunkt noch ausgelesen werden. Falls der Verstoß nicht ausgeschlossen werden kann: durch wen ist der Verstoß begangen worden? Wie lässt sich eine sinnvolle Verteidigungsstrategie aufbauen?

Die Beantwortung dieser und noch weiterer Fragen entscheiden maßgeblich das weitere Vorgehen und daher auch meine Beratung. Oder denken Sie etwa, nur weil die Abmahnungen gleich sind, würde ich jedem das gleiche Vorgehen anraten? Das wäre in der Tat unseriös!!!

Bearbeitet am 20.09.2012 von

Am 02.10.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Ich habe habe mir Hilfe von der Verbraucherzentrale geben lassen! Haben uns auf 450€ für den Film (Eclipse - Biss zum Abendrot) geeinigt die bereits bezahlt wurden. Die Kanzlei will natürlich den geforderten Betrag von 956€ und hat sich nun wohl zum letzten Mal per Post gemeldet. Die Kanzlei hat noch bis ende diesen Jahres Zeit mich vor Gericht zu ziehen, da das Urteil verjährt. Es wird nun natürlich gedroht das sie ein Gerichtsverfahren gegen mich einleiten und welche Kosten auf mich zukommen wenn ich dieses verliere.
Meiner Meinung nach wird hier aber von deren Seite aus nicht mehr viel zu holen sein, da ich bereits 450€ bezahlt habe, wodurch ich das Risiko einer Gerichtsverhandlung als recht gering einschätze.
Würde es hier nun Sinn machen, alle Kontaktversuche der Kanzlei zu ignorieren und die Zeit bis zum nächsten Jahr abzuwarten?
Am 08.10.2012 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Das verstehe ich nicht ganz.. Sie haben sich mit Hilfe der Verbraucherzentrale "geeinigt"? Wenn Sie sich auf € 450 geeinigt hätten, könnte Waldorf Frommer jetzt keine weiteren Forderungen stellen. Denn mit der Einigung wäre alles abgegolten.
Haben Sie vielleicht die € 450 einfach vorbehaltlos an Waldorf Frommer bezahlt? Dies ist leider ein Fehler, zu dem leider einige Verbraucherzentralen immer wieder raten. Auf € 450 lässt sich Waldorf Frommer üblicherweise nicht ein. Entweder ich einige mich auf Waldorf Frommer wirklich auf einen Betrag, dann ist Schluss in der Sache. Oder ich einige mich nicht, dann empfehle ich jedoch, keinerlei Zahlungen zu leisten. Jetzt sollten Sie hoffen, dass der restliche Betrag nicht eingeklagt wird. Denn in der Zahlung der € 450 dürfte Waldorf Frommer ein Anerkenntnis sehen..

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