Abmahnung DigiProtect was tun?

Wieder vermehrt DigiProtect Abmahnungen im Musikbereich

Die Firma DigiProtect rühmt sich damit, eine der ganz großen Adressen im Geschäft mit urheberrechtlichen Abmahnungen zu sein. Dies ist nach unserer Einschätzung und nach Bearbeitung einer erheblichen Zahl von Abmahnungen zutreffend. DigiProtect verschickt dabei sowohl Abmahnungen im Filmbereich als auch im Musikbereicht. Im Filmbereich erfolgen Abmahnungen überwiegend bezüglich sogenannter "Liebesfilme", die von der Kanzlei U + C abgemahnt werden. Sofern Sie hierzu Informationen wünschen, klicken Sie bitte HIER.

DigiProtect und Musik - wie passt das zusammen?

Soweit mir ersichtlich hat die Firma DigiProtect an keinem einzigen Werk originäre Urheberrechte, ist also weder Produzent noch Tonträgerhersteller oder dergleichen. Die Firma DigiProtect lässt sich vielmehr von verschiedenen Rechteinhabern einzelne Verwertungsrechte übertragen. Dies geschieht nach meinem Eindruck ausschließlich mit dem Ziel, urheberrechtliche Abmahnungen verschicken zu können. Dies wird auch auf der Homepage von DigiProtect deutlich. Auf der Seite
www.digiprotect.org
stellt sich die Firma vor. Hieraus wird deutlich, warum DigiProtect gegründet wurde: einzig und alleine zur Geltendmachung von urheberrechtlichen Ansprüchen gegenüber Filesharern. Dies wird deutlich, wenn man sich die Eigenwerbung der Firma DigiProtect mit der schönen Bezeichnung "Wir lieben Musik" ansieht:
www.digiprotect.org/html/wirliebenmusik.html
Die Firma DigiProtect als edler Ritter im Kampf gegen die Internet-Piraterie. Wow, ich bin beeindruckt!!!
Auch die weiteren Seiten auf der Homepage von DigiProtect verdeutlichen, dass die Firma DigiProtect nichts anderes darstellt als eine Gelddruckmaschine für die Plattenindustrie. Anders ist es nicht zu erklären, dass auf der Seite beispielsweise Ratenzahlungsvereinbarungen oder Stundungsanträge im (kostenlosen!) Downloadbereich zu finden sind oder auch zahlreiche Gerichtsurteile, nicht jedoch Angaben zu irgendeinem anderen Geschäftszweck.
Was mich ein wenig irritiert: Wo sind die ganzen Urteile, die nicht im Sinne der Firma DigiProtect ausgegangen sind? Beispielsweise das Urteil des Amgsterichs Frankfurt am Main vom 29.01.2010 (Aktenzeichen 31 C 1078/09-78). Dort wurde die Klage der Firma DigiProtect, in diesem Fall vertreten durch die Kanzlei Kornmeier & Partner, weitgehend abgewiesen. Von beantragten rund € 801,80 wurden der Firma DigiProtect lediglich € 150,00 Schadensersatz zugesprochen, der Anspruch auf Erstattung von Anwaltskosten wurde komplett abgewiesen. Oder das Urteil des BGH samt dazugehöriger Pressemitteilung vom 12.05.2011, aus der klar wird, dass der BGH in Filesharing-Fällen nur noch Anwaltkosten von € 100,00 als zulässig sehen dürfte.
Diese Urteile fehlen komplett! Ebenso einseitig ist die Schilderung von DigiProtect in den Abmahnungen, die durch diverse Anwaltskanzleien erfolgen. Auch hier werden immer nur die für DigiProtect günstigen Urteile dargestellt, um die Rechtslage in unzutreffender Weise als eindeutig darzustellen.

Liebe Firma DigiProtect: Auch wir lieben Musik!

Und auch wir sehen es ein, dass der Musikindustrie durch den illegalen Download von urheberrechtlich geschützten Titeln jedes Jahr hohe Gewinne entgehen. Dies ist jedoch kein Grund, mit Kanonen auf Spatzen zu schießen! Im Falle einer berechtigten Abmahnung an einem einzelnen Musiktitel sind nach unserer Auffassung allenfalls € 100,00 an Anwaltskosten zu erstatten. Mehr nicht! Dies ergibt sich aus dem eindeutigen Wortlaut des § 97 a Abs. 2 UrhG. Auch wenn die Firma DigiProtect in ihren Abmahnungen in der Regel schreibt, dass diese Vorschrift nicht anwendbar sei. Und darüber hinaus gehender Schadensersatz erfordert weitere Anspruchsvoraussetzungen. Diese sind in einem Prozess von der Firma DigiProtect zu beweisen.

Abmahnung DigiProtect - Die Kanzlei Schalast & Partner

Wir haben an anderer Stelle in diesem Blog bereits darüber berichtet, dass die Firma DigiProtect nunmehr Abmahnungen über die Kanzlei Schalast & Partner verschickt. Dies erfolgt nach unserer Beobachtung in den letzten Tagen und Wochen wieder verstärkt. Gefordert wird ein Betrag in Höhe von € 290,00 sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber der Firma DigiProtect.
Die Firma DigiProtect und die Kanzlei Schalast & Partner haben sich dabei der - nach meinem persönlichen Dafürhalten absolut unseriösen - Praxis zahlreicher anderer Abmahnkanzleien angeschlossen und die vorgefertigte Unterlassungserkärung extrem ungünstig formuliert. Diese ist derart gestaltet, dass lediglich das eine abgemahnte Werk, in letzter Zeit besonders häufig die Tonaufnahme
Stereo Love von Edward Maya und Vika Jugulina

genannt wird. Sofern diese Unterlassungserklärung abgegeben wird, kann die Firma DigiProtect grundsätzlich in unbegrenzter Anzahl weitere Abmahnungen an Sie verschicken. Daher sollte die von der Kanzlei Schalast & Partner vorgelegte Unterlassungserkärung in keinem Fall so unterzeichnet werden. Denn dann verbleibt es sicherlich nicht bei den geforderten € 290,00, sondern dieser Betrag multipliziert sich mit der Anzahl von Abmahnungen, die sie zukünftig noch von der Firma DigiProtect erhalten werden.

DigiProtect Abmahnungs Update 26.08.2011

Seit vorgestern ist bekannt, dass die Firma DigiProtect inzwischen ebenfalls Abmahnungen über die Kanzlei Dr. Johannes Rübenach verschickt. Bei derartigen DigiProtect Abmahnungen werden € 340,00 gefordert. Unserer Kanzlei liegen mehrere Abmahnungen von DigiProtect über Rechtsanwalt Johannes Rübenach zur Bearbeitung vor. Hier finden Sie Informationen zu

Abmahnung DigiProtect - was tun?

Wie gesagt sollte auf keinen Fall die vorgelegte Unterlassungserklärung unterschrieben werden. Zum einen nicht, um sich nicht dem Risiko weiterer Abmahnungen durch DigiProtect auszusetzen. Zum anderen aber auch deswegen nicht, weil die vorgelegte Unterlassungserkärung ein Anerkenntnis in Bezug auf die Forderung von € 290,00 enthält. Wenn Sie unterschreiben, haben Sie also auch den geforderten Betrag zu zahlen.
Wir können Ihre Abmahnung im Einzelfall prüfen und dann, sofern erforderlich, eine Unterlassungserklärung gegenüber der Firma DigiProtect erstellen, die ausreichend ist, die jedoch in erster Linie Ihre Interessen im Auge hat und nicht die finanziellen Interessen der Firma DigiProtect. Auch werden wir Sie gegenüber den überhöhten Forderungen der Firma DigiProtect verteidigen. Wie gesagt halten wir eine Zahlung von € 100,00 bei einer berechtigten Abmahnung für das Maximum!
Nutzen Sie unsere bundesweite
Hotline bei Abmahnungen: 06221 3262121

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Eingestellt am 04.05.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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