Abmahnung DBM Videovertrieb GmbH U + C Rechtsanwälte

U + C Rechtsanwälte: Abmahnung für die DBM Videovertrieb GmbH

Die DBM Videovertrieb GmbH verschickt über die Regensburger Kanzlei U + C Urmann und Collegen Abmahnungen an Tauschbörsennutzer wegen behaupteter Urheberrechtsverletzungen.
Die DBM Videovertrieb GmbH ist Inhaberin der Urheberrechte an diversen Filmen mit pornographischem Inhalt. Abgemahnt werden insbesondere folgende Pornofilme:
- Annoncen Luder 27
- Annoncen Luder 28
- Dolly Buster: Dreamland
- Dolly Buster: Hawaii Connection
- Du bist als nächster dran.
Wie auch andere Abmahnungen der Kanzlei U + C Urmann und Collegen sind auch die Abmahnungen für die DBM Videovertrieb GmbH weitgehend gleich aufgebaut:
Auf der ersten Seite der Abmahnung wird mitgeteilt, von der DBM Videovertrieb GmbH ordnungsgemäß bevollmächtigt und beauftragt zu sein, gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen. Anschließend wird ein bestimmter Zeitpunkt angegeben, zu dem eine näher genannte Datei über eine bestimmte IP-Adresse angeboten worden sein soll. Dies sei beweissicher festgestellt und dokumentiert.
Auf Seite 2 der Abmahnung bringt die Kanzlei U + C Urmann und Collegen grundsätzliche Ausführungen über die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers sowohl für eigenes Verhalten als auch für das Verhalten Dritter. Diese Ausführungen werden durch einige Gerichtsurteile untermauert. Anschließend fordert Sie die Kanzlei U + C Urmann und Collegen im Namen der DBM Videovertrieb GmbH auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Darüber hinaus sollen Sie auf Ersatz von Rechtsanwaltskosten sowie auf Schadensersatz haften. Zur Abgeltung dieser Ansprüche wird ein Vergleichsbetrag in Höhe von € 650,00 genannt.
Auf Seite 3 der Abmahnung nennt die Kanzlei U + C Urmann und Collegen schließlich eine Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung und der Kosten.
Auf Seite 4 wird eine Kopie der Vollmacht der DBM Videovertrieb GmbH mitgeschickt, auf Seite 5 eine vorformulierte Unterlassungserklärung.

Vorsicht Falle!

Diese vorformulierte Unterlassungserklärung der Kanzlei U + C Urmann und Collegen sollte auf keinen Fall verwendet werden. Unter dem letzten Punkt (4.) der Unterlassungserklärung verpflichten Sie sich gegenüber der DBM Videovertrieb GmbH zur Zahlung des oben genannten Abgeltungsbetrages in Höhe von € 650,00. Dies gilt jedoch nur bei fristgerechter Zahlung. Einen Punkt weiter oben (3.) verpflichten Sie sich zur Zahlung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von € 25.000,00. Dies sind insgesamt € 1.085,04! Wenn Sie also die genannten € 650,00 nicht bezahlen oder wenn diese erst verspätet gezahlt werden - entscheidend ist der Zahlungseingang auf dem Konto der Kanzlei U + C Urmann und Collegen - verpflichten Sie sich zur Zahlung von € 1.085,04 an die DBM Videovertrieb GmbH, ohne dass Ihnen dies auffällt!!!

Daher:

Wichtig ist auf jeden Fall, die gesetzte Frist zu beachten. Ansonsten droht eine noch teurere Unterlassungsklage vor einem Landgericht. Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte jedoch in keinem Falle unterzeichnet werden, da diese so nachteilig wie irgend möglich formuliert ist.
Lassen Sie sich bei Erhalt einer Abmahnung durch die Kanzlei U + C Urmann und Collegen im Auftrag der DBM Videovertrieb GmbH unbedingt anwaltlich beraten und eine eigene Unterlassungserklärung formulieren. Dies spart unnötige Kosten und Ärger.
Nutzen Sie für ein kostenloses erstes Beratungsgespräch unsere Abmahnungs-Hotline (auch außerhalb der Geschäftszeiten):
06221 3262121.


Eingestellt am 20.10.2010 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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