Abmahnung Combat Zone Corp.: Schulenberg & Schenk

Schulenberg & Schenk Abmahnung für die Combat Zone Corp.

Über die Abmahntätigkeit der Kanzlei Schulenberg & Schenk wurde auf dieser Seite bereits berichtet. Die Kanzlei Schulenberg & Schenk verschickt im Auftrag diverser Auftraggeber Abmahnungen an Inhaber von Internetanschlüssen wegen einer behaupteten Urheberrechtsverletzung. Vorgeworfen wird die unberechtigte Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Werkes über eine Tauschbörse wie eMule, eDonkey, Gnutella, Kazaa oder Bittorent.
Aktuell verschickt die Kanzlei Schulenberg & Schenk unter anderem urheberrechtliche Abmahnungen für die Combat Zone Corp.. Die Combat Zone Corp. ist Inhaberin der Urheberrechte an unterschiedlichen Werken (Filme). Derzeit erfolgen besonders viele Abmahnungen durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk im Auftrag der Combat Zone Corp. wegen folgender Werke:
Teen Babysitters
Naughty Cheerleaders
Big Tit Cream Pie Filling.

Die Kanzlei Schulenberg & Schenk fordert in der Abmahnung zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zugunsten der Combat Zone Corp. sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages. Dieser Pauschalbetrag soll die behaupteten Ansprüche auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten sowie Schadensersatz abgelten und beträgt bei Abmahnungen durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk im Auftrag der Combat Zone Corp. in der Regel € 1.298,00.

Vorsicht

Unterschreiben Sie, auch wenn die Ihnen gesetzte Frist in einer urheberrechtlichen Abmahnung regelmäßig sehr knapp bemessen ist, nicht vorschnell die vorgefertigte Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beiliegt. Diese ist oftmals sehr ungünstig formuliert und enthält in zahlreichen Fällen ein Anerkenntnis in Bezug auf die geltende gemachten Kosten.
Lassen Sie sich vor Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung anwaltlich beraten. Wir haben Erfahrung mit urheberrechtlichen Abmahnungen und können für Sie prüfen, ob und wenn ja in welchem Umfang die geltend gemachten Ansprüche der Combat Zone Corp. berechtigt sind.
Nutzen Sie unsere Abmahnungs-Hotline (auch außerhalb der Geschäftszeiten):
06221 3262121

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles und raten Ihnen, wie in Ihrem Falle am besten vorzugehen ist. Erst wenn Sie uns einen Auftrag erteilen, für Sie tätig zu werden, entstehen für Sie Kosten. Dabei berechnen wir ein faires Pauschalhonorar für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit, unabhängig vom tatsächlichen Aufwand.


Eingestellt am 24.10.2010 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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