Abmahnung Boll AG durch BaumgartenBrandt wegen Urheberrechtsverletzung an Filmwerken

Abmahnung BaumgartenBrandt für die Boll AG wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung

Die seit einiger Zeit tätige Abmahnkanzlei BaumgartenBrandt aus Berlin verschickt derzeit besonders viele Abmahnungen für die Boll AG. Diese ist Inhaberin der Urheberrechte an diversen Filmwerken. Zu den abgemahnten Filmwerken zählen insbesondere:
- Boll AG: Final Storm
- Boll AG: Far Cry
- Boll AG: Rampage - Vengeance is ruthless.
Auch hier wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines sogenannten Vergleichsbetrages in Höhe von € 850,00 gefordert.

Achtung!

Unterzeichnen Sie, auch wenn Ihnen wie üblich eine kurze Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung gesetzt wurde, in keinem Falle die von der Kanzlei BaumgartenBrandt vorformulierte und mitgeschickte Unterlassungserklärung. Diese ist extrem einseitig und führt dazu, dass Sie den "Vergleichsbetrag" in Höhe von € 850,00 zugunsten der Boll AG anerkennen. Damit sind Ihnen dann sämtliche möglichen Einwände gegen die Abmahnung abgeschnitten.
Wenn Sie auch eine Abmahnung der Kanzlei BaumgartenBrandt im Auftrag der Boll AG erhalten haben, rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen kurzfristig und unbürokratisch und prüfen in Ihrem Einzelfall, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Gegenseite Ansprüche zustehen.


Eingestellt am 14.10.2010 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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