Abmahnung Bittorrent - Was tun?

Ich habe eine Abmahnung wegen Bittorrent erhalten - wie soll ich mich verhalten?

So angenehm es auf den ersten Blick erscheint, sich kostenlos über das Internet, insbesondere die Tauschbörse Bittorrent, Musik, Filme, Computerspiele oder Hörbücher herunterzuladen, genauso unangenehm sind oftmals die Folgen.
Das Herunterladen von urheberrechtlich geschützen Werken mittels Bittorrent wird oftmals genauestens von speziell darauf angesetzten Firmen beobachtet. Dabei wird im Einzelfall die IP-Adresse festgestellt, mit der Sie bei Bittorrent unterwegs waren. Mit der Feststellung der IP-Adresse fangen die Probleme an.
Zahlreiche Kanzleien haben es sich zur Aufgabe gemacht, im Auftrag verschiedener Rechteinhaber aus der Musik-, Computer oder Unterhaltungsindustrie gegen Nutzer von Bittorrent vorzugehen. Mit einer Abmahnung werden regelmäßig hohe Beträge gefordert.

Um Ihnen einen ersten Überblick rund um Abmahnung und Bittorrent zu verschaffen habe ich Ihnen eine Liste mit Abmahnkanzleien im Urheberrecht und der Unternehmen, die sie vertreten, erstellt. Nähere Einzelheiten zu den verschiedenen Abmahnkanzleien im Urheberrecht finden Sie auf der Seite Abmahnkanzleien.

Die Abmahnungen zahlreicher Abmahnkanzleien im Urheberrecht sind in der Regel sehr umfangreich und ähneln sich im Aufbau: Am Anfang der Abmahnung zeigt die Abmahnkanzlei die anwaltliche Vertretung eines bestimmten Rechteinhabers an. Anschließend werden üblicherweise das urheberrechtlich geschützte Werk und der jeweilige Auftraggeber sowie einer oder mehrere Zeitpunkte und eine IP-Adresse in der Abmahnung aufgeführt. Meistens wird auch noch ausgeführt, dass die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung mittels Bittorrent (oder einer anderen Filesharing Software) begangen wurde. Mittels eines zivilrechtlichen Auskunftsverfahrens, welches der Abmahnung vorangegangen ist, habe die Kanzlei über den Provider die Person und die Anschrift des Anschlussinhabers herausgefunden. Weiter folgen in der Abmahnung teils sehr ausführliche, leider in zahlreichen Fällen ebenso einseitige, Ausführungen in Bezug auf die geltend gemachte Urheberrechtsverletzung über Bittorrent, die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers für eigene Urheberrechtsverletzungen sowie solche durch Dritte, sowie die aus dieser geltend gemachten Urheberrechtsverletzung resultierenden Ansprüche: Unterlassung, Kostenerstattung und Schadensersatz. Diese Ansprüche werden nunmehr in der urheberrechtlichen Abmahnung näher erläutert. In Bezug auf die geltend gemachten Anwaltskosten wird zunächst ausgeführt, vorliegend sei eine bestimmte Geschäftsgebühr angefallen, bei einer frühzeitigen Einigung mit dem Abgemahnten sei jedoch eine Beschränkung möglich. Nachdem noch Ausführungen zu dem bei der jeweiligen Abmahnung anzusetzenden Streitwert kommen, wird als Ergebnis die Höhe der konkret geforderten Rechtsanwaltskoten festgehalten. Anschließend wird in den Abmahnungen der meisten Abmahnkanzleien behauptet, die im Urheberrecht grundsätzlich geltende Vorschrift des § 97a Abs. 2 UrhG, welche die Höhe der Abmahnkosten auf € 100,00 begrenzt, sei bei Filesharing Abmahnungen mittels Bittorrent nicht anwendbar. Darüber hinaus wird nun auch der Schadensersatzanspruch begründet und beziffert.
Meistens verlangt die Abmahnkanzlei eine Unterlassungserklärung sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag für (angeblich) entstandene Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz. Dies bietet dem auf Urheberrechtsverletzungen spezialisierten Rechtsanwalt Angriffsmöglichkeiten: Zum einen ist die Höhe der Anwaltskosten nicht eindeutig im Gesetz geregelt. In gewissen Fällen greift - anders als von den meisten Abmahnkanzleien in der Abmahnung behauptet - tatsächlich die Vorschrift des § 97 a Abs. 2 UrhG und damit eine Begrenzung der Abmahnkosten auf € 100,00. Zum anderen muss der konkret geforderte Schadensersatz im Prozess begründet werden. Bei Urheberrechtsverletzungen durch Dritte scheidet ein Schadensersatzanspruch nach der neueren Rechtsprechung des BGH ohnehin aus.

Vorsicht bei vorformulierten Unterlassungserklärungen

Neben der Zahlung eines bestimmten Betrages wird von Ihnen auch die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Dabei ist äußerste Vorsicht angebracht. Zahlreiche Unterlassungserklärungen enthalten zugleich eine Verpflichtung zur Zahlung eines sog. Vergleichsbetrages. Eine solche Erklärung sollte niemals ohne vorherige rechtliche Beratung unterzeichnet werden. Sie binden sich hierdurch unwiderruflich und verpflichten sich zur Zahlung des genannten Betrages. Einwendungen gegen die Höhe der Zahlung sind dann später nicht mehr möglich. Dies gilt auch für die Fälle, in denen ein Zahlungsanspruch eigentlich nicht oder nur in geringerer Höhe bestand.

Nähere Informationen

In diesem Blog können naturgemäß nicht sämtliche rechtliche Einzelprobleme rund um Filesharing, Bittorrent und Abmahnung besprochen werden. Wenn Sie Interesse an einem umfassenden Überblick haben, finden Sie hier mein kostenloses

Dieses können Sie im Übrigen downloaden, uploaden, bei Bittorrent einstellen oder sonstwie tauschen. Dies wird vom Rechteinhaber (sprich mir) ausdrücklich gestattet. :-)

Meine Kanzlei mit Sitz in Heidelberg vertritt Sie bundesweit gegen jegliche Abmahnung im Urheberrecht. Wenn Sie auch wegen Nutzung von Bittorrent eine Abmahnung erhalten haben, wenden Sie sich an uns. Wir haben schon zahlreiche Mandanten nach Erhalt einer Abmahnung erfolgreich vertreten.

Sie können direkt über das folgende Formular Kontakt aufnehmen. Telefonisch erreichen Sie uns nach Erhalt einer Abmahnung unter der: Tel. 06221/3262121

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Eingestellt am 18.11.2010 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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