Abmahnung Argon Verlag GmbH: Tommy Jaud u.a.

Abmahnungen für die Argon Verlag GmbH durch Waldorf Frommer

Die Argon Verlag GmbH vertreibt zahlreiche Hörbücher. Diese stammen meistens von recht bekannten Autoren. Hierzu zählen beispielsweise Tommy Jaud, Christoph Maria Herbst, Simon Beckett, Jan Costin Wagner, Katrin Wiegand, John Katzenbach, Edgar Allan Poe, Sir Arthur Conan Doyle, Franz Kafka, Wilhelm Busch, Rainer Maria Rilke, Mark Twain, Marie von Ebner-Eschenbach, Oscar Wilde, Guy de Maupassant, Theodor Fontane, Ralf Husmann und zahlreichen anderen. Da auch diese Hörbücher oft im Internet getauscht werden, geht die Argon Verlag GmbH hiergegen im Wege der Abmahnung vor. Dabei werden die Abmahnungen verschickt durch die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer.

Abmahnung Argon Verlag GmbH: was wird alles abgemahnt?

Es geht bei diesen Abmahnungen um Hörbücher. Da der Argon Verlag zahlreiche Hörbücher ganz unterschiedlicher Autoren verlegt, sind Abmahnungen für recht viele Hörbücher möglich. Derzeit erfolgen die meisten Abmahnung des Argon Verlag für folgende Hörbücher:
Tommy Jaud - Hummeldumm
Tommy Jaud - Resturlaub
Simon Becket - Leichenblässe
Christoph Maria Herbst - Ein Traum von einem Schiff.

Abmahnung Argon Verlag GmbH: was wird von mir gefordert?

Aufgrund der Ihnen vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zugunsten der Argon Verlag GmbH sowie die Zahlung eines pauschalen Betrages von in der Regel
€ 806,00.

In aktuellen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer werden teilweise auch
€ 956,00

gefordert.

Abmahnung Argon Verlag GmbH: sind die Ansprüche berechtigt?

Fangen wir einmal bei der geforderten Zahlung an: Der in der Abmahnung geforderte Betrag ist in aller Regel deutlich übertrieben. Die von Waldorf Frommer geforderten Beträge setzen sich zusammen aus € 506,00 Anwaltskosten für Waldorf Frommer sowie € 300,00 (bzw. € 450,00) Schadensersatz für den Argon Verlag.
Ob auch bei einer berechtigten Abmahnung die zu erstattenden Anwaltkosten überhaupt in dieser Höhe geltend gemacht werden können, ist höchst umstritten. Es gibt zwar zahlreiche Gerichte, die die immensen Forderungen zubilligen. Urteile dieser Beschlüsse sind denn auch in der Abmahnung zitiert. Es gibt jedoch auch Gegenstimmen, die eine Gebührendeckelung auf € 100,00 anerkennen. Von diesen kritischen Stimmen ist in der Abmahnung jedoch nicht die Rede.
Auch über den Schadensersatz lässt sich streiten. So hat vor kurzem das Landgericht Hamburg entschieden, dass lediglich € 15,00 je abgemahntem Werk an Schadensersatz zu leisten ist. Die finanziellen Forderungen der Kanzlei Waldorf Frommer sollten daher immer gründlich unter die Lupe genommen werden.
Nähere Informationen rund um Urheberrecht und Filesharing-Abmahnungen erhalten Sie in unserem kostenlosen

Im Falle einer berechtigten Abmahnung ist jedoch in jedem Fall eine Unterlassungserklärung abzugeben. In keinem Fall sollte jedoch die von Waldorf Frommer mitgeschickte Unterlassungserklärung unterschrieben werden, denn das wird Ihnen von zahlreichen Gerichten als Anerkenntnis ausgelegt. Sie haben dann auch zu zahlen! Außerdem können in diesem Falle weitere Abmahnungen folgen.

Abmahnung Argon Verlag GmbH: was tun?

Lassen Sie die Abmahnung und die geforderten Ansprüche von einem Spezialisten gründlich prüfen. Wir haben zahlreiche Erfahrungen mit urheberrechtlichen Abmahnungen und sind auch Ihnen gerne behilflich.
Sofern eine Unterlassungserklärung abzugeben ist, erstellen wir diese für Sie. Damit kann auch weiteren Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer insgesamt vorgebeugt werden. Die Forderungen prüfen wir dabei in Ihrem Einzelfall ebenfalls.
Hotline bei Abmahnungen:
06221 3262121


Eingestellt am 23.08.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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1 Kommentar zum Artikel "Abmahnung Argon Verlag GmbH: Tommy Jaud u.a.":

Am 24.08.2011 schrieb (anonym) folgendes:
... vielleicht können Sie ja mal
die RAe W&F "kostenpflichtig"
abmahnen, wegen fehlender Nennung
der Berufshaftpflicht im Impressum
der Kanzlei W&F.( DL-InfoV )
Mal sehen, wie die reagieren ...
;>)

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