Abmahnung 1. FC Nürnberg e.V. Abmahnung von Appen Jens legal wegen Weiterverkauf von Eintrittskarten Emblem

Abmahnung von Appen Jens legal 1. FC Nürnberg e.V.: Markenrecht und AGB-Recht

Einem Mandanten unserer Kanzlei wurde Anfang Februar 2018 per Einschreiben / Einwurf eine Abmahnung der Hamburger Kanzlei von Appen Jens legal im Auftrag des 1. FC Nürnberg e.V. zugestellt. Der Abmahnung war - auch wenn dies nicht zwingend erforderlich ist - eine vom Vorstand unterzeichnete Vollmacht des 1. FC Nürnberg e.V. beigelegt. Der langjährige Fan des 1. FC Nürnberg e.V. wandte sich daraufhin an unsere Kanzlei.

1. FC Nürnberg e.V. Abmahnung von Appen Jens legal: um was geht es?

Der Mandant hatte eine Eintrittskarte zu einem Spiel des 1. FC Nürnberg e.V. bei eBay zum Verkauf angeboten. Kurze Zeit nach Einstellung des Angebots erhielt er von eBay unter der Überschrift Ihr Angebot wurde entfernt: Markenrechtsverletzung - unautorisiertes Angebot die Mitteilung, dass sein Angebot wegen des Vorwurfs der Markenrechtsverletzung entfernt wurde. Einige Tage später erhielt er dann das Abmahnschreiben durch die Kanzlei von Appen Jens legal.
In der Abmahnung wird dem Mandanten vorgeworfen, dass er gegen die Allgemeinen Ticketbedingungen des 1. FC Nürnberg e.V. verstoßen habe. Außerdem hatte der Mandant die Wort-/Bildmarke Emblem des 1. FC Nürnberg e.V. verwendet. Aufgrund dessen wurde dem Mandanten in der Abmahnung durch die Kanzlei von Appen Jens legal zusätzlich eine Verletzung der Markenrechte des 1. FC Nürnberg e.V. vorgeworfen.

1. FC Nürnberg e.V. Abmahnung von Appen Jens legal: was wird gefordert?

Der Mandant staunte nicht schlecht angesichts der Forderungen des 1. FC Nürnberg e.V., dessen glühender Fan er seit über 25 Jahren ist. In der durch die Kanzlei von Appen Jens legal ausgesprochenen Abmahnung wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Erstattung von Rechtsanwaltkosten gefordert. Diese werden in der uns vorgelegten Abmahnung aus einem Gegenstandswert von € 50.000,00 angegeben, woraus sich eine Geschäftsgebühr inklusive Auslagenpauschale in Höhe von
€ 1.531,90

ergibt.

1. FC Nürnberg e.V. Abmahnung von Appen Jens legal: was tun?

Abmahnungen werden Verstoß gegen die Allgemeinen Ticketbedingungen und / oder Markenrechte von Fussballvereinen werden nicht nur vom 1. FC Nürnberg e.V., sondern auch von mehreren anderen Profivereinen ausgesprochen. Diese müssen unbedingt ernst genommen werden. Die 1. FC Nürnberg e.V. Abmahnungen werden wie geschildert von der Hamburger Kanzlei von Appen Jens legal ausgesprochen, die insbesondere auch im Bereich des Marken- und Wettbewerbsrechts über eine umfangreiche Expertise verfügt und neben dem 1. FC Nürnberg e.V. noch weitere Fussballvereine wie die Hamburger Sportverein HSV Fussball AG, die VfL Wolfsburg Fussball GmbH oder die VfB Stuttgart 1893 AG vertritt. Wer eine solche Abmahnung erhält, sollte diese zunächst durch einen erfahrenen Anwalt prüfen lassen.
Wenn auch Sie eine Abmahnung durch die Kanzlei von Appen Jens legal im Auftrag des 1. FC Nürnberg e.V. oder anderer Vereine wie zum Beispiel der Hamburger Sportverein HSV Fussball AG, der VfL Wolfsburg Fussball GmbH oder der VfB Stuttgart 1893 AG erhalten haben, können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden. Wir haben im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht) bereits mehrere tausend Fälle für unsere Mandanten erfolgreich bearbeitet.

Markenrechtliche Abmahnungen HSV Fußball AG, VfL Wolfsburg-Fußball GmbH, 1. FC Union Berlin e.V., VfL Bochum 1848 Fußballgemeinschaft e.V. durch von Appen Jens legal

Nicht nur wegen des unbefugten Verkaufs von Eintrittskarten sprechen zahlreiche Fußballvereine über die Kanzlei von Appen Jens legal aus. Immer dann, wenn markenmäßig die Namen von Fußballvereinen oder deren Logos für Waren oder Dienstleistungen verwendet werden, drohen derartige Abmahnungen.
Einen Mandanten unserer Kanzlei traf es diese Woche besonders hart. Er erhielt gleich vier vergleichbare Abmahnungen durch die Erst- bzw. Zweitligavereine VfL Wolfsburg-Fußball GmbH, 1. FC Union Berlin e.V., VfL Bochum 1848 Fußballgemeinschaft e.V. sowie HSV Fußball AG. In jeder der von den Fußballvereinen VfL Wolfsburg-Fußball GmbH, 1. FC Union Berlin e.V., VfL Bochum 1848 Fußballgemeinschaft e.V. bzw. HSV Fußball AG, die allesamt von von Appen Jens legal augesprochen waren, werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber dem jeweiligen Verein VfL Wolfsburg-Fußball GmbH, 1. FC Union Berlin e.V., VfL Bochum 1848 Fußballgemeinschaft e.V. und der HSV Fußball AG sowie die Erstattung der durch die Einschaltung der Kanzlei von Appen Jens legal entstandenen Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von € 50.000,00 gefordert.


Eingestellt am 12.02.2018 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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