Die Folgen des Widerrufs eines Darlehens

Was sind die rechtlichen Folgen eines Darlehenswiderrufs?

Während zunächst einmal zu klären ist, ob überhaupt die Voraussetzungen eines Darlehenswiderrufs vorliegen, stellt sich nach erklärtem Widerruf die Frage, welche Folgen solch ein Widerruf hat. Dieser Frage wollen wir uns auf dieser Seite widmen. Da die Widerrufsfogen je nach Art des Darlehensvertrages unterschiedlich sind, differenzieren wir hier nach den einzelnen Kreditverträgen.

Widerrufsfolgen Autodarlehen

Der erfolgreiche Widerruf eines Autokredites hat die Rückgabe des Fahrzeuges und die Rückerstattung aller von Ihnen bislang gezahlten Kreditraten zur Folge. Die in der Vergangenheit gezahlten Kreditraten sind somit zuzüglich einer Verzinsung an den Kreditnehmer zurückzuzahlen, da die Bank durch die vereinnahmten Kreditraten einen Zinsvorteil hatte. Auch eine geleistete Anzahlung ist zurückzugewähren. Gegebenenfalls ist für die bisherige Nutzung des Fahrzeuges eine Nutzungsentschädigung zu zahlen, dies muss jedoch im Einzelfall geprüft werden.
Sie als Darlehensnehmer müssen bei einem erfolgreichen Widerruf also so gestellt werden, als ob es den Darlehensvertrag niemals gegeben hätte. Darlehensvertrag und Kaufvertrag gelten als verbundenes Geschäft, so dass der Widerruf des Darlehensvertrages auch den Widerruf des Kaufvertrages zur Folge hat. Damit kann man sich beispielsweise auch dann eines unliebsam gewordenen Fahrzeug-Darlehensvertrages entbinden, wenn das gekaufte Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist oder man aufgrund der Corona-Pandemie seinen Arbeitsplatz verloren hat oder nur Kurzarbeitergeld erhält. Ist das eigene Auto vom Dieselskandal betroffen, bestand bereits bislang die Möglichkeit, im Wege der Sachmänglhaftung Ansprüche geltend zu machen. Die Hürden hierfür sind jedoch recht hoch und darüber hinaus sind inzwischen viele Forderungen verjährt. Der Widerrufsjoker umgeht diese Probleme und setzt alleine bei der fehlerhaften Widerrufsbelehrung an.

Widerrufsfolgen Leasingvertrag

Ein berechtigter Widerruf hat die Rückabwicklung des Leasingvertrages zur Folge. Es entsteht ein sogenanntes Rückgewähr-Schuldverhältnis. Das Fahrzeug ist zurückzugeben, umgekehrt erhält der Leasingnehmer die gezahlten Leasingraten zurück und hat in der Regel lediglich ein Nutzungsentgelt zu zahlen, welches sich nach den gefahrenen Kilometern und der Gesamtlaufleistung des Fahrzeuges richtet und in aller Regel sehr deutlich unter der Leasingrate liegt. Je nachdem, wann der Leasingvertrag abgeschlossen wurde, ist sogar nicht einmal dieser Wertersatz für die Nutzung zu zahlen.
Auch hier kann man mit einem erfolgreichen Widerruf also im Einzelfall mehrere Tausend Euro sparen.

Widerrufsfolgen Immobiliendarlehen

Obwohl die Zinsbindung gerade bei Immobiliendarlehen oftmals sehr lang ist, hat der erfolgreiche Widerruf eines Immobiliendarlehens zur Folge, dass Darlehensnehmer und Bank so zu stellen sind, als ob es das Darlehen niemals gegeben hätte. Als Fole des Widerrufs haben Sie den Darlehensbetrag an die Bank zurückzuzahlen, erhalten jedoch zu viel gezahlte Raten zurückerstattet. Eine Vorfälligkeitsentschädigung, die bei einer vorzeitigen Tilgung eines Immobiliendarlehens ansonsten von Ihnen zu zahlen wäre, entfällt bei erfolgreichem Widerruf.
Da es gerade bei Immobiliendarlehen in der Regel um große Beträge geht, sollte insbesondere hier die Frage der Anschlussfinanzierung geklärt sein. Auch wenn in den allermeisten Fällen ein erfolgreicher Widerruf einen deutlich günstigeren neuen Zinssatz bzw. eine deutlich lukrativere Umschuldung zur Folge hat, kann dies nicht auf alle Fälle verallgemeinert werden. Man sollte sich daher im Vorfeld im Klaren sein, zu welchen Konditionen man bei anderen Banken eine Anschlussfinanzierung erhält, um den alten Vertrag nach dem Widerruf ablösen zu können. Gerade beim Widerruf alter Verträge ist der Zinsvorteil meistens deutlich und es können Tausende Euro gespart werden. Hat sich jedoch beispielsweise die eigene Bonität seit Abschluss des Vertrages verschlechtert, kann es im Einzelfall auch einmal sein, dass kein oder nur ein geringer Zinsvorteil herausspringt. Dies sollte dringend vorab geklärt werden, um eine Entscheidungsgrundlage für einen Widerruf zu haben.

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